Höhere VSH-Mindestsummen
Per 9. Oktober müssen Versicherungsvermittler in ihren Vermögensschaden- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherungen höhere Mindestversicherungssummen vorweisen können. Konkret steigt die Mindestsumme für jeden einzelnen Schadenfall um 264.230 Euro auf 1.564.610 Euro und die für alle Schadenfälle eines Jahres um 391.050 Euro auf dann 2.315.610 Euro.
Die krummen Beträge sind auf die Koppelung der Mindestsummen an den Europäischen Verbraucherpreisindex zurückzuführen, weiß Dirk Czaya, geschäftsführender Vorstand der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV). „Die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa überprüft die Mindestversicherungssumme gemäß IDD-Richtlinie spätestens alle fünf Jahre, um diese an den Index anzupassen“, erklärte Czaya auf procontra-Nachfrage.
Aber müssen die Vermittler nun selbst tätig werden, wenn ihre VSH-Police die ab Oktober geltenden Mindestsummen derzeit nicht erfüllt? Die Antwort ist ein klares „Jein“. Laut dem SdV-Chef würden viele Versicherer die Summen automatisch erhöhen und anschließend eine sogenannte Globalerklärung bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern abgeben. Dadurch müssten Vermittler dort auch keinen gesonderten VSH-Nachweis mehr erbringen. Einige Versicherer, aber auch Vermittlerverbände wie der SdV, die ihren Mitgliedern VSH-Policen über ihre Partner anbieten, würden dies prämienneutral durchführen, so Czaya.
Da höhere Versicherungssummen aber grundsätzlich etwas kosten, ist davon auszugehen, dass bei einigen Versicherern und Verträgen der Beitrag steigen wird. Aus Czayas Sicht droht den Maklern hier aber keine Gefahr, da diese davon ausgehen können, dass ihr Versicherer die nahende Summenerhöhung auf dem Schirm hat. Dennoch rät er den Vermittlern, aufmerksam zu sein und gegebenenfalls aktiv nachzuhaken, ob der eigene VSH-Anbieter die Mindestsummen ihrer Verträge bereits angepasst hat. Schließlich ist eine VSH-Police mit ausreichenden Mindestsummen eine der Voraussetzungen, um auch weiterhin eine Zulassung als Versicherungsvermittler von der IHK zu erhalten.