Makler erhebt Vorwürfe

Wie unabhängig beraten die BVSV-Gewerbezentren?

Immer mehr Versicherungsvermittler übernehmen ein Gewerbezentrum des BVSV, um sich damit als kompetenter Berater für Gewerbekunden zu präsentieren – unter ihnen auch einige Vertreter.

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17:07 Uhr | 26. Juli | 2023
Wie unabhängig beraten die BVSV-Gewerbezentren?

Laut BVSV-Chef Andreas Schwarz spricht nichts dagegen, wenn neben Maklern auch Vertreter die Gewerbezentren seines Vereins leiten.

| Quelle: bvsv-bundesverband.de

Social Media, Interviews mit Fachmedien, Veranstaltungen: Seit ein paar Jahren ist Andreas Schwarz im Dauereinsatz und informiert dabei über seine BVSV-Gewerbezentren. Der 1. Vorsitzende des Bundesverbands der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. (BVSV) präsentiert diese als ein besonders erfolgversprechendes Zukunftsmodell für Versicherungsvermittler. Diese sollen die Gewerbezentren – 172 gibt es laut BVSV-Webseite bereits, stolze 5.000 sollen es werden – leiten und mit diesen „Ankerzentren“ bilden für Gewerbekunden aus der Umgebung. Durch Kooperationen mit zum Beispiel Steuerberatern und Rechtsanwälten sollen die Gewerbekunden dort eine umfassende Analyse all ihrer Risiken erhalten, unter anderem vor dem Hintergrund des Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetzes (StaRUG).

Die Versicherungsvermittler wiederum sollen sich durch dieses Konzept auf ihre Kernkompetenz, die Versicherungsberatung, konzentrieren können. Sie führen mit den Kunden kostenpflichtige „RiskChecks“ durch. Anhand dieser Checks sollen die Vermittler das unternehmensindividuelle Risikoausmaß sowie die vorhandenen Mechanismen zur Risikobewältigung bewerten und darüber hinaus Empfehlungen zur effektiven Risikosteuerung abgeben, heißt es auf der Internetseite der BVSV-Gewerbezentren. Darauf aufbauend kann der Leiter des Gewerbezentrums fließend in die Versicherungsvermittlung übergehen.

Ex-Mitglied macht Vorwürfe laut

Doch von einem Versicherungsmakler und, laut eigener Aussage, ehemaligem Mitglied des BVSV wurde nun Kritik an diesem Modell an unsere Redaktion herangetragen. In seinem Kern lautet der Vorwurf: Die BVSV-Gewerbezentren würden unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes Neukundenanfragen für Versicherungsvermittler generieren.

Ein Vorwurf, den Schwarz gegenüber procontra als absurd und nicht nachvollziehbar bezeichnet. „Da sich die BVSV-Gewerbezentren und der BVSV e.V. nicht an Verbraucher wenden, kann hier schwerlich vom Missbrauch des ‚Deckmantels des Verbraucherschutzes‘ gesprochen werden“, erklärt er.

Unter dem Strich spricht nichts dagegen, auf eine fachmännische Risikoanalyse für einen Gewerbekunden eine unabhängige Versicherungsberatung folgen zu lassen, um diesem Lösungen für seine eventuellen Versicherungslücken aufzuzeigen. Ebenso wenig spricht gegen einen Vertragsabschluss, wenn dann die richtige Police dabei ist.

5 Prozent sind Vertreter

Aber kann dieses System noch funktionieren, wenn der Leiter des BVSV-Gewerbezentrums kein Makler, sondern ein Einfirmenvertreter ist? Dass diese Konstellation in einigen Fällen zutrifft, auch darauf weist der Kritiker des Vereins hin. So findet sich unter den Leitern der BVSV-Gewerbezentren beispielsweise ein gebundener Vertreter der DVAG und ein Hauptvertreter der Hansemerkur. Diese können also ausschließlich Versicherungen ihres Unternehmens vermitteln und, anders als Makler, keinen umfassenden Marktüberblick bieten.

Auf unsere Nachfrage hin teilt Schwarz mit, dass circa fünf Prozent seiner Gewerbezentren, an deren Aktivitäten er über eine BVSV-Tochterfirma teilweise mitverdient, von Vertretern geleitet werden. Aus Sicht des BVSV sei das Bild, das die Gewerbezentren nach außen vermitteln, problemlos vereinbar mit der Tätigkeit als Ausschließlichkeitsvermittler. Man würde ja schließlich auf den eigenen Internetseiten darauf hinweisen, dass die Gewerbezentren im Versicherungsbereich durch einen Versicherungsvermittler/ Versicherungsmakler oder BVSV-Sachverständigen für das Versicherungswesen geführt werden.

Das Wort „Versicherungsvertreter“ wird hier zwar vermieden und durch die allgemeine Bezeichnung „Versicherungsvermittler“ ersetzt. Das ist, laut BVSV, aber kein Problem, denn: „Der jeweilige Berater ist gesetzlich verpflichtet, seine mögliche Abhängigkeit oder Unabhängigkeit zu kommunizieren und zu dokumentieren“, heißt es auf unsere Nachfrage. Letztendlich entscheide immer das zu beratende Unternehmen vor Ort, wer es zukünftig bei möglichen Assekuranzlösungen berät und betreut, so Schwarz. Diese Entscheidung zu treffen fällt jedoch zunehmend leichter, je genauer man weiß, wen man vor sich hat.