Versicherungsombudsmann
Die Versicherungskunden sind offenbar wieder ein Stück zufriedener mit ihren Vermittlern geworden. So ist die Anzahl der Streitbeilegungsverfahren beim Versicherungsombudsmann, bezogen auf Konflikte von Kunden mit ihren Vermittlern, im vergangenen Jahr auf insgesamt 318 zurückgegangen. Das sind 126 weniger als im Jahr 2022 und sogar 359 weniger als im Jahr 2021.
Der an diesem Montag veröffentlichte „Tätigkeitsbericht 2023“ der Schlichtungsstelle zeigt zudem, dass auch der Anteil der als zulässig beendeten Verfahren gesunken ist (138 gegenüber 331 in 2022 und 560 in 2021). Diese sind nicht nur in absoluten Zahlen weniger geworden, sondern auch prozentual erneut gesunken. Somit war in 2023 weniger als die Hälfte der Anträge auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens zulässig. Als unzulässig abgewiesen (2023: 155 Stück) werden beispielsweise Eingaben, zu denen der Antragsteller trotz Erinnerung den Ombudsmann nicht mit hinreichenden Angaben zur Durchführung des Verfahrens versorgt hat. Die meisten davon (116) wurden laut Statistik des Ombudsmanns deshalb abgewiesen, da die Beschwerde gar nicht die Vermittlung eines Versicherungsvertrages betraf. Noch in Bearbeitung befanden sich zum Jahresende insgesamt 49 Verfahren.
Die meisten Vermittlerbeschwerden betrafen die Lebensversicherung (67), gefolgt von der Gebäudeversicherung (56). Weitere 46 Fälle, die drittgrößte Position in der Statistik, konnten noch keiner Sparte zugeordnet werden.
Anders als bei den Vermittlern sind die Eingaben über Versicherungsunternehmen im Vergleich zum Vorjahr (15.149) wieder gestiegen, auf 17.324. Zwar konnten auch hier mehr Fälle als unzulässig abgewiesen werden (2023: 3.351; 2022: 2.795), doch auch die Anzahl der zulässigen Beschwerdeverfahren stieg von 11.916 auf 12.501.
Auch bei den Versicherern betrafen die meisten Fälle die Lebensversicherung (3.338). Die zweitmeisten Eingaben betrafen die Rechtsschutzversicherung (2.920) und die drittmeisten die Kfz-Kaskoversicherung (2.085).