Die Corona-Krise überschattet derzeit alles. Trotzdem fand man bei der Deutschen Aktuarvereinigung bei der heutigen Web-Konferenz noch Platz für ein anderes Dauerthema: Die Absenkung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung. Dass diese im nächsten Jahr erfolgen wird, daran besteht branchenweit kein Zweifel. Dr. Herbert Schneidemann, stellvertretender DAV-Vorstandsvorsitzender, nutzte die Gelegenheit aber, um noch einmal im Sinne der Lebensversicherer an eine zeitnahe Entscheidung des Bundesfinanzministeriums zu appellieren: „Die Umstellung des Höchstrechnungszinses erfordert eine Neukalkulation der gesamten Produktpalette. Für dieses Großprojekt müssen die Unternehmen je nach Größe und Produktbreite 1.000 bis 5.000 Personentage investieren“, so der Aktuar und Vorstandsvorsitzende der Versicherungsgruppe „die bayerische“.
Die ministeriale Entscheidung, auf welchen Wert der Höchstrechnungszins sinken soll, müsse spätestens bis Ende Mai getroffen werden. Andernfalls sei eine geordnete Umsetzung zum Jahreswechsel nicht mehr möglich, so Schneidemann. Die DAV hatte bereits Ende 2019 ihre Empfehlung für eine Absenkung von aktuell 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent per 01. Januar 2021 abgegeben. Dem Vernehmen nach ist aber auch noch eine stärkere Absenkung im Gespräch.
Riester muss sich schnell verändern
Unabhängig von der tatsächlichen Reduzierung würde eine Absenkung des Höchstrechnungszinses die Anbieter von Riester-Versicherungen vor ein Problem stellen: Die vom Gesetzgeber verlangte vollständige Garantie der eingezahlten Beiträge inklusive der erhaltenen Zulagen wäre dann kaum noch zu stemmen und laut den Aktuaren nicht mehr sinnvoll. Denn das Dogma der Garantien würde zu viel Kapital binden, um mit dem Rest noch eine nennenswerte Verzinsung zu erzielen, die über den vertraglichen Garantiezins hinausgeht.
Deshalb befürworten die Aktuare die Weiterentwicklung bestehender Riester-Produkte ebenso wie die Einführung eine Riester-Standardprodukts. In beiden Fällen müssten Möglichkeiten geschaffen werden, um chancenreiche Investitionen auch nutzen zu können. Mit einem Beitragserhalt von 100 Prozent sei das aber nicht mehr darstellbar, so die klare Position der DAV. Außerdem müssten Komplexität und Kosten abgebaut werden. Neben dem politischen Thema Abschlusskostenregulierung könne dies aber auch über eine vereinfachte Zulagenverwaltung und generell eine geringere Beratungsintensität aufgrund inhaltlicher Vereinfachung ermöglicht werden.
Die Folgen der Pandemie
Neben diesen Themen äußerte die DAV auch ihre Einschätzung zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Versicherungsbranche. Während zu dem deutlichen Schadenrückgang in der Kfz-Versicherung bereits mehrfach berichtet wurde, haben sich die Aktuare auch Gedanken zu verschiedenen LV-Produkten sowie der PKV und der gewerblichen Schadenversicherung gemacht (siehe untenstehende Bilderstrecke).
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