Die Corona-Krise, vor allem die in ihrem Verlauf beschlossenen Kontaktbeschränkungen, haben das bAV-Geschäft deutlich erschwert. Auch wenn die Beiträge im vergangenen Jahr das Vorjahresniveau halten konnten, ging das Neugeschäft 2020 laut GDV-Zahlen um 17,9 Prozent zurück. Auch an der HDI ist die Pandemie nicht spurlos vorbeigegangen. „Wir haben den Lockdown im bAV-Geschäft deutlich gespürt“, erklärte HDI-Vorstand Fabian von Löbbecke auf dem bAV-Expertenforum des Versicherers an diesem Dienstag.
Die gute Nachricht: „Mittlerweile zieht das Geschäft wieder merklich an“, verkündete von Löbbecke, der auch einen Nachholeffekt beim Neugeschäft erwartet. Insgesamt sei man derzeit auf einem sehr guten Weg. Dazu beitragen soll auch, dass der Versicherer trotz der beschlossenen Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent noch das gesamte Jahr eine hundertprozentige Beitragsgarantie anbieten will. Andere Versicherer haben sich bereits heute von dieser verabschiedet. „Wir denken, dass diese Entscheidung vom Markt goutiert wird und wir ein Jahresendgeschäft erwarten können“, erklärte von Löbbecke.
Keine BZML mehr ab 2022
2022 will sich der Versicherer jedoch auch aus der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) zurückziehen. Diese sei schlicht und einfach angesichts der beschlossenen Höchstrechnungszinssenkung mathematisch nicht mehr darstellbar. Vor einer solchen Entwicklung hatten in der Vergangenheit bereits die Aktuare vom Institut der versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) gewarnt: Sollte parallel zur Absenkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 auf 0,25 Prozent nicht auch die hundertprozentige Bruttobeitragsgarantie flexibilisiert werden, drohe der BZML das Aus – gleiches gelte auch für die Riester-Rente. Auch hier hatten in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrere Versicherer angekündigt, sich zurückziehen zu wollen.
Vollkommen auf Garantien verzichtet das sogenannte Sozialpartnermodell. Eine erste Vereinbarung für die Mitarbeiter der HDI-Mutter Talanx war im März dieses Jahres zwischen dem aus Zurich und Talanx bestehenden Konsortium „Die Deutsche Betriebsrente“ und der Dienstleistungsgewerkschaft getroffen worden. Noch prüfe die Finanzaufsicht Bafin die Verträge, erklärte von Löbbecke, zeigte sich aber zuversichtlich, dass die Talanx-Beschäftigten wie beabsichtigt ab 1. Juli die Möglichkeit bekommen, eine betriebliche Altersversorgung auf Grundlage einer reinen Beitragszusage abzuschließen.
Mit weiteren Gesprächspartnern sei man darüber hinaus in Verhandlungen. Da in diesen Gesprächen nach wie vor grundlegende Fragen zu behandeln seien, gehe er nicht von weiteren Vereinbarungen in den kommenden drei Monaten aus, sagte von Löbbecke.
Keine neue Jahrhundertreformen
Im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl appellierte der HDI-Vorstand an die Politik, bei der Altersvorsorge am bestehenden System zu feilen, jedoch keine „große Jahrhundertreform“ in Angriff zu nehmen. Gemeint hiermit dürften unter anderem Vorschläge wie der der Grünen sein, einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds einzuführen. „Solche tiefgreifenden Reformen führen nur zu einer noch größeren Verunsicherung der Bürger“, mahnte von Löbbecke.
Auch gegenüber der Einführung eines immer wieder von der Politik ins Gespräch gebrachten Obligatoriums in der betrieblichen Altersversorgung zeigte sich von Löbbecke skeptisch. „Hier besteht dann die Gefahr, dass jeweils nur der Mindestbeitrag investiert wird.“ Beruhe die Entscheidung hingegen auf Freiwilligkeit, sei die Chance auf eine angemessene Versorgung deutlich größer.