bAV: Von Zukunftsperspektiven und Mehrwerten

Wie die betriebliche Altersversorgung trotz Corona-Krise wieder anziehen kann, wurde auf einem HDI-Expertenforum deutlich. Dabei wurden allgemeine Zukunftschancen ebenso behandelt wie konkrete Mehrwerte im bAV-Vertrieb für Arbeitgeber und Makler.

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09:06 Uhr | 18. Juni | 2021
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Das Geschäft mit der bAV zieht wieder merklich an und könnte zu einem Nachholeffekt beim Neugeschäft ansetzen. Dies wurde am dem virtuellen HDI-Expertenforum vergangene Woche deutlich, das traditionell dem Maklerpublikum gilt. Dazu will HDI Leben trotz der für 2022 beschlossenen Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent noch das gesamte Jahr 2021 weiterhin eine 100-Prozent-Beitragsgarantie anbieten. „Wir denken, dass diese Entscheidung vom Markt goutiert wird und wir Wachstumsimpulse erwarten können“, erklärt Talanx-bAV-Vorstand Fabian von Löbbecke.

2022 wird sich der Versicherer jedoch auch aus der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) zurückziehen, auch bei Tarifen der neuen Klassik. Diese sei schlicht und einfach mathematisch nicht mehr darstellbar. Vor einer solchen Entwicklung hatten in der Vergangenheit bereits die Aktuare vom Institut der versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung gewarnt: Sollte parallel zur Absenkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 auf 0,25 Prozent nicht auch die 100-Prozent-Bruttobeitragsgarantie flexibilisiert werden, drohe der BZML das Aus – gleiches gelte auch für die Riester-Rente, so Löbbecke.

Gesetzgeber muss Mindestgarantie bei BoLZ klären

Reduzierte Garantien seien alternativlos, doch aktuell gebe es Grenzen im Arbeitsrecht, sagt Löbbecke. Die beitragsorientierte Leistungszusage (BoLZ) biete die Chance, die Garantien auf 80 bis 90 Prozent zu senken, einige Häuser hielten auch 50 Prozent für machbar. „Wir halten 80 Prozent für arbeitsrechtlich gut begründbar“, betont Löbbecke, sieht jedoch noch Klärungsbedarf beim Gesetzgeber. Die Aussage „Beiträge in Anwartschaft umwandeln“ (Paragraf 1 Absatz 2 Nr. 1 BetrAVG) sei noch vom Gesetzgeber zu präzisieren in Sachen Mindestgarantie.

Dennoch biete das BRSG zahlreiche Vertriebschancen, die Talanx über den HDI mit maklerorientierten Lösungen unterstützt. So habe man gerade eine „Info-Box Geringverdienerförderung“ aufgelegt. Der Clou für den AG-Zuschuss bei Geringverdienern: Die Tarife sind ungezillmert und damit für Arbeitnehmer besonders attraktiv, dennoch zahlt HDI eine einmalige Abschlusscourtage sowie laufende Vergütung. „15 Prozent hohe AG-Pflichtzuschüsse aus einer Entgeltumwandlung werden vom Gesetzgeber nicht gefördert, sondern ausschließlich neue AG-Leistungen (nach Paragraf 100 EStG)“, erinnert Löbbecke.

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AG-Zuschuss möglichst einfach machen

Bei der Entgeltumwandlung gilt eine andere Förderung: Spätestens ab 1. Januar 2021 müssen Arbeitgeber, die Entgeltumwandlungsvereinbarungen aus der Zeit vor 2019 umsetzen, 15 Prozent Zuschuss auf die Einzahlungen des Arbeitnehmers zahlen, sofern sie selbst durch die Entgeltumwandlung SV-Beitrag einsparen (nach Paragraf 1a Absatz 1a BetrAVG). Was einfach klingt, ist in der Praxis mit vielen Fragezeichen verbunden. Vor allem lassen viele Versicherer keine Aufstockung der Beitragszahlung in den Bestandspolicen zu, die seinerzeit mit höheren Garantien abgeschlossen worden waren. Auch dafür gab es auf dem Forum Lösungsvorschläge – von einem versierten Arbeitsrechtler.

Wie die Aufstockung von Bestandspolicen gelingen kann

Neben Stuttgarter, Axa und Alte Leipziger bietet auch HDI verschiedene Optionen an - vom Neuabschluss über die Erhöhung bestehender Policen bis hin zur internen Verrechnung des AG-Zuschusses mit der bestehenden Entgeltumwandlung. „Die Aufstockung einer bestehenden Direktversicherung erfolgt technisch im selben Vertrag unter Verwendung eines zusätzlichen Versorgungsbausteines, der aber in der Regel mit aktuellen Rechnungsgrundlagen hinterlegt wird“, erklärt Löbbecke. „Das lässt sich schlank für Arbeitgeber umsetzen“, betont Sandra Spiecker, Leiterin Verkaufsförderung Vorsorge der HDI Vertriebs AG – siehe Grafik.

Makler können beim HDI und anderen Versicherern schon länger auf digitale Plattform-Lösungen im Vertrieb bauen. Der HDI kooperiere seit längerem mit den besten Anbietern des Marktes, so Löbbecke. Namentlich nennt er Xempus (früher: xbAV) und eVorsorge. Aktuell sei gerade ein Feature mit Listenanmeldungen für Berater sowie elektronischer Signatur bei Xempus freigeschaltet worden. Damit könnten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Berater orts- und zeitunabhängig unterschreiben und sich dazu per E-Mail, SMS oder App austauschen.

Mehrwerte für Makler durch digitale Portale

Um die Vorzüge digitaler bAV-Verwaltung kennenzulernen, hat der HDI sein Arbeitnehmer-Info-Portal für interessierte Arbeitgeber geöffnet. Sie können sich dort kostenlos, unverbindlich und ohne Registrierung einen Eindruck verschaffen, welche Vorteile das System hat und dabei sogar auf die HDI-Rechenkerne zugreifen. „Dies dürfte auch Maklern die Argumentation für die Einrichtung weiterer bAV-Verträge erleichtern“, hofft Löbbecke.

Erleichternd soll auch wirken, dass der Vermittler die Daten nun wie ein Arbeitgeber pflegen kann („Vermittler-Schreibrechte“), wenn der AG ihn dazu legitimiert. Als mediale Unterstützung für Makler wird nun auch die Möglichkeit einer Live-Belegschaftsversammlung des Maklers geboten, entweder vor Ort, online oder demnächst auch als Web-Cast zum individuellen Abruf.

Bestpreisgarantie für versicherungsmathematische Gutachten

Ebenfalls neu: Der HDI unterstützt Arbeitgeber auch bei Versicherungsmathematischen Gutachten, die insbesondere bei Direktzusagen nötig sind. „Wir matchen den Preis“, umschreibt Löbbecke die Bestpreisgarantie. Davon hat auch der Makler etwas: „Wenn der entsprechende Dienstleistungsvertrag für fünf Jahre oder mehr abgeschlossen wird, bekommt der Makler einmalig ein Nettojahreshonorar als Provision, bei kürzeren Vertragslaufzeiten zehn Prozent laufend des jährlich erlösten Nettohonorars“, berichtet Löbbecke. HDI gebe dafür seine Marge her, um verstärkt im Gutachtermarkt Fuß zu fassen.

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