BdV erzielt Erfolg gegen Dialog Versicherung

Mehr Sport und gesündere Ernährung für geringere Versicherungsprämien: Mit dem „Vitality“-Tarif will die Generali gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen, bekam nun vor dem Landgericht München jedoch einen Dämpfer verpasst. BdV-Sprecher Axel Kleinlein erkennt in dem Urteil gar eine Signalwirkung.

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14:02 Uhr | 04. Februar | 2021

Wer gesund lebt, wird belohnt: Auf diese simple Formel lässt sich das hinter dem „Vitality“-Tarif der Generali steckende Konzept zusammenschmelzen. Seit 2016 bietet die Generali und mit ihr die Töchterunternehmen Cosmos und Dialog besagten Tarif für die Berufsunfähigkeitsversicherung an.  

Wer regelmäßig Sport treibt und sich gesund ernährt, bekommt im Gegenzug nicht nur Rabatte für bestimmte Kooperationspartner, sondern zahlt auch eine geringere Versicherungsprämie. Damit leiste man einen „wichtigen gesellschaftlichen Beitrag“ heißt es seitens der Generali, Tausende Kunden würden auf diese Weise zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil motiviert.  

Diese Einschätzung wird nicht überall geteilt: So stößt sich der Bund der Versicherten (BdV) an den zugrundeliegenden Bedingungen und reichte im Sommer vergangenen Jahres Klage ein. Nun hat das Münchener Landgericht I ein Urteil gefällt, die Verbraucherschützer sehen sich bestätigt.

Verstoß gegen Transparenzgebot

So habe das Gericht unter anderem einen Verstoß gegen das Transparenzgebot festgestellt: Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer sei es nicht nachvollziehbar, wie sich ihr Verhalten bei der Programmteilnahme auswirke und wie es die Überschussanteile beeinflusse. Die Kunden könnten somit weder vorher absehen noch überprüfen, ob sich ihre Prämie verändert.  

Weiterhin bemängelte das Gericht die Klausel, wonach das gesundheitsbewusste Verhalten nicht als solches gewertet wird, wenn die Kunden es dem Versicherer nicht rechtzeitig kommunizieren. Da das Übermittlungsrisiko allein auf den Kunden übertragen worden sei, erkannte das Münchener Landgericht darin eine unangemessene Benachteiligung. Schließlich wären sie auch in denjenigen Fällen, in denen der Versicherer die Nichtübertragung zu verantworten hätten, die Benachteiligten.  

Kleinlein: Versicherer werfen Nebelkerzen

„Wir freuen uns über diesen Erfolg für den Verbraucherschutz. Das Urteil zeigt, dass Versicherer ihre Bedingungen verständlich formulieren müssen, statt mit intransparenten Marketingversprechen Nebelkerzen zu werfen“, begrüßte BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein das Urteil. Dadurch habe der BdV erreicht, dass die Risikokollektive in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht weiter verkleinert worden seien. „Wir hoffen, dass die Versicherungswirtschaft dieses Urteil als Signal erkennt und es künftig unterlässt, in Personenversicherungen das individuelle Verhalten einzelner Versicherter bei der Prämienkalkulation in irgendeiner Weise zu berücksichtigen“, so Kleinlein.

Bei der Generali bewertet man die Lage naturgemäß ein wenig anders – der Versicherer geht juristisch gegen das nicht rechtskräftige Urteil vor und hat Berufung vor dem OLG München eingelegt, wie ein Sprecher procontra bestätigte.

Der Sprecer erklärte weiterhin, dass das Münchener Landgericht lediglich über die Wirksamkeit bestimmter Klauseln entschieden hatte, nicht aber über das Produkt an sich. "Auch gegen das Prinzip der Berücksichtigung gesundheitsbewussten Verhaltens hat das Gericht keine Bedenken formuliert", heißt es seitens der Generali.