BdV siegt erneut gegen Dialog

Die Dialog verspricht in einem Vitality-Tarif finanzielle Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Kunden. Doch die Verbraucherschützer des BdV stoßen sich an den genauen Bedingungen – und bekamen nun erneut Recht.

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08:07 Uhr | 06. Juli | 2022

Der Streit zwischen dem Bund der Versicherten (BdV) und der Dialog Versicherung um deren Berufsunfähigkeitsversicherung „SBU-professional Vitality“ ist um ein weiteres Kapitel reicher. Wie die Verbraucherschützer am Mittwoch mitteilten, habe man bereits im März einen Sieg vor dem Münchener Oberlandesgericht erzielt.  

Doch von Anfang an: Seit 2017 bietet die Dialog Maklern Produkte in Kombination mit dem Generali Vitality-Programm an. Das Prinzip dahinter ist schnell erklärt: Kunden, die einen gesunden Lebensstil verfolgen, werden von Seiten der Versicherung finanziell belohnt. Wer sich also regelmäßig ins Fitnessstudio quält, bekommt nicht nur einen dickeren Bizeps, sondern auch ein dickeres Portemonnaie.  

Intransparente Klauseln

Zumindest laut Werbung. Doch welches Verhalten zu welchen Rabatten führt, ist für den Kunden überhaupt nicht ersichtlich, moniert der BdV und reichte 2020 Klage gegen die Dialog ein. Zudem stört die Verbraucherschützer, dass Rabatte bei fehlenden Überschüssen komplett ausbleiben können.  

Diese Kritik stieß beim Münchener Landgericht auf offene Ohren, das im Januar 2021 dem BdV Recht gab und unter anderem die besagte Klausel als intransparent beurteilte. „Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte, nach denen er ansatzweise nachvollziehen kann, wie sich sein sonstiges gesundheitsbewusstes Verhaltens bei Programmteilnahme auswirkt und wie dieses auf einer ,zweiten Stufe‘ die Überschussanteile weiter modifiziert“, befand das Landgericht. 

So brauche es nachvollziehbare Kriterien, mit denen die Kunden erkennen können, wie sich ein Wechsel der jeweiligen Statusstufe für sie monetär auswirkt.  

Nun folgte laut BdV auch das Münchener Oberlandesgericht der Sichtweise der Verbraucherschützer und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Noch liegt das Urteil in schriftlicher Form nicht vor. „Der Fitnesstarif der Dialog ist für uns ein Datenfresser, der mit unsportlichen Mitteln arbeitet. Wir freuen uns, dass auch die zweite Instanz das abgepfiffen hat. Mit Spannung erwarten wir jetzt die Entscheidungsgründe des Gerichts“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke, der im September den scheidenden Vorstandssprecher Axel Kleinlein beerben wird.

Noch könnte das letzte Wort in dieser Angelegenheit jedoch nicht gesprochen sein. Das OLG ließ eine Revision gegen das Urteil zu – der Gang vor den BGH ist somit möglich. Ob der Versicherer den Weg nach Karlsruhe einschlägt, bleibt abzuwarten. Auf procontra-Nachfrage erklärte ein Sprecher, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen zu wollen, ob man in Revision gehe.