BKK24: Krankenkasse verliert acht Prozent ihrer Mitglieder

Im Sommer hatte die Krankenkasse BKK24 eine finanzielle Schieflage gemeldet und in der Folge den Zusatzbeitrag temporär deutlich angehoben. Viele Mitglieder suchten daraufhin das Weite.

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12:11 Uhr | 16. November | 2021

Groß waren die Schlagzeilen im August, als über die drohende Insolvenz der Krankenkasse BKK24 berichtet wurde. Um die finanziellen Schwierigkeiten zu überbrücken, kündigte Kasse an, ihren Zusatzbeitrag für einen befristeten Zeitraum deutlich anheben zu wollen – von zuvor einem auf 2,5 Prozent. Damit wurde die BKK24 zum teuersten Anbieter am Markt.

Diese Erhöhung ist nicht ohne Folgen geblieben. Wie das Portal „t-online.de“ berichtet, hat die BKK24 seit der Einführung des höheren Zusatzbeitrags Anfang September knapp 9.000 ihrer 107.000 Mitglieder verloren. Dies entspricht einem Rückgang von über acht Prozent. Die Zahl der verlorenen Versicherten dürfte noch einmal höher liegen, da mitversicherte Familienmitglieder keine Mitglieder der Krankenkasse sind. Gegenüber „t-online.de“ gab sich die Krankenkasse angesichts des Aderlasses gelassen: „Mit dieser ungefähren Größenordnung haben wir kalkuliert“, erklärte Vorstand Tobias Mittmann.  

Insolvenzantrag vom Tisch

Durch die Zusatzbeitragserhöhung scheint sich zudem die finanzielle Lage der Kasse wieder verbessert zu haben, ein Insolvenzantrag ist nach Angaben der BKK24 vom Tisch. Zuvor hatte das Bundesamt für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt) die finanzielle Situation der Kasse und auch die Option eines Insolvenzantrags geprüft. Diese wurde jedoch verworfen, „weil sich die weitere finanzielle Entwicklung nach heutigem Stand positiv gestaltet“, berichtete eine Unternehmenssprecherin. Laut BKK24 resultierte die finanzielle Bredoullie aus einem bilanziellen Einmaleffekt.  

Unklar bleibt, wann die Kasse ihren Zusatzbeitrag wieder senken kann. Angestrebt wird ein Zeitpunkt im ersten Halbjahr 2022 – allerdings braucht es dafür die Zustimmung des Bundesamtes.  

Für Makler sind die sich verändernden Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen ein interessanter Beratungsaufhänger. Im Fall von Beitragserhöhungen genießen die Krankenkassenkunden nämlich ein Sonderkündigungsrecht – Makler können bei der Suche nach einer Alternative unterstützend tätig werden. Zwar fällt die von den Kassen gezahlte Aufwandsentschädigung für den 34d-Vermittler vergleichsweise gering aus – derzeit sind das bis zu knapp 99 Euro. Allerdings lässt sich die Kassen-Wechselberatung gut als „Türöffner“ nutzen.

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