Braucht es ein bAV-Obligatorium?

Braucht Deutschland eine Stärkung der bAV durch ein obligatorisches Opting-Out? Nein, sagt Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Ein Blick ins Ausland zeigt, es geht auch ohne Zwang, wenn das Umfeld passt.

07:06 Uhr | 02. Juni | 2021

Der Ruf nach einem Betriebsrenten-Obligatorium wird lauter. Man will das Grundprinzip der Freiwilligkeit der bAV streichen und übersieht, dass so Unternehmen und Tarifpartnern die Motivation für „überobligatorische“, unternehmens- oder branchenspezifische bAV-Systeme genommen wird? Betriebsrenten verkommen zum Einheitsbrei, dessen Konsistenz aufwendig überwacht wird. Möglichkeiten zum opting-out müssen definiert und kontrolliert werden. Es lebe die Bürokratie!

Ein Blick ins Ausland zeigt, es geht auch ohne Zwang, wenn das Umfeld passt. In Holland und Dänemark ist die kapitalgedeckte Betriebsrente bei fast allen Arbeitnehmern angekommen, ohne Obligatorium. Es gibt Flächendeckung über Tarifverträge, weil allen klar ist, bAV ist die beste kapitalgedeckte Altersversorgung. Die Rahmenbedingungen stimmen eben bei unseren Nachbarn. Arbeitgeber können risikoarm Betriebsrenten zusagen.

Die Organisation über Tarifverträge senkt die Kosten. Die Rahmenbedingungen ermöglichen eine chancenreiche Kapitalanlage und gleichzeitig Sicherheit, jenseits von teuren Garantien. Die Politik ist stolz auf die Betriebsrenten und sagt deutlich, dass man sie zur Lebensstandardsicherung im Alter braucht. Die Betriebsrenten sind hoch. Generationengerechte Altersversorgung wird möglich. So wird’s gemacht!

"Erst angelockt, dann abgezockt"

Und wie sieht es bei uns aus? Gesetzgeberische Fehler wie die sogenannte Doppelverbeitragung haben enttäuschte Betriebsrentner zurückgelassen, sie urteilen: „Erst angelockt, dann abgezockt“. Vertrauen schafft man so nicht. Unternehmen mit Direktzusagen werden durch Regelungen zum HGB-Zins und in § 6a EstG geschröpft, sie zahlen Steuern auf gar nicht erzielte Erträge. Motivation sieht anders aus. Das gilt auch für die regulatorischen Rahmenbedingungen bei Pensionskassen und Pensionsfonds, die den Einrichtungen die Luft abschnüren und Konzentrationsprozesse wie in Österreich befördern werden.

In den Niederlanden plant man die Überführung der Bestände raus aus der Leistungszusage mit unzeitgemäßen Garantien in sichere und chancenreiche Systeme der reinen Beitragszusage – wohl gemerkt: Past- und Future-Service. Bei uns darf man nicht einmal über Flexibilität beim Future Service laut nachdenken. Und Forderungen nach reinen Beitragszusagen jenseits von strengen Tarifverträgen werden verteufelt.

Die Forderung eines Obligatoriums ist vor diesem Hintergrund nichts anderes als das Bekenntnis: Für konsequente, umfassende und zukunftsweisende Reformen in der bAV fehlt der Mut.