Früher in Rente: Immer mehr Beschäftigte zahlen Ausgleichsbeiträge
310.000 Riester-Verträge wurden im vergangenen Jahr neu abgeschlossen – trotzdem gilt die staatlich geförderte private Altersvorsorge spätestens seit der Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent als gescheitert. Debatten über mögliche Alternativen werden fortlaufend geführt. Parallel sympathisieren offenbar immer mehr Deutsche mit der staatlichen Altersversorgung: Wie, laut einem Bericht des Wirtschaftsmagazins Capital, aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervorgeht, zahlten im Jahr 2020 drei Mal so viele Menschen freiwillig extra in die gesetzliche Rentenversicherung ein als noch 2017. Damit erhöhte sich die Zahl der Einzahler von 11.600 auf 35.000. Mit den freiwilligen Zahlungen ist ein früheres Renteneintrittsalter ohne finanzielle Einbußen möglich.
„Zeichen für Vertrauen in die gesetzliche Rente"
Die Bilanz der Rentenversicherung verbesserte sich durch diese Entwicklung: Summierten sich die Ausgleichszahlungen 2017 noch auf 207 Millionen Euro, so nahm die GRV im Jahr 2020 dadurch 571 Millionen Euro ein – ein Plus von 175 Prozent. Ein Sprecher der DRV erklärte dazu: „Der Anstieg der gezahlten Beiträge wirkt sich nicht nur positiv auf die Finanzen der Rentenversicherung aus, er ist auch ein Zeichen für das Vertrauen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in die gesetzliche Rente.“
Seit 2017 ermöglicht das sogenannte Flexirentengesetz eine Zahlung der Ausgleichsbeiträge schon ab 50 statt ab 55 Jahren. Der Anteil der Ausgleichszahlungen an den gesamten Beitragseinnahmen der DRV ist hingegen überschaubar – so lagen die Beitragseinnahmen 2020 bei rund 252 Milliarden Euro.
Abschlagsfrei in Rente gehen können Beschäftigte, wenn sie 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Je nach Höhe der Bruttorente müssen Versicherte oft mehrere Tausend Euro bezahlen, um die Kürzung ihrer Rente um monatlich je 0,3 Prozentpunkte zu verhindern.
Ausgleichszahlung auf mehrere Zahlungen strecken
Zuletzt hatten die Linken im vergangenen Jahr gefordert, die Altersgrenze für die Zahlung der freiwilligen Zusatzbeiträge von 50 auf 40 Jahre abzusenken. Dadurch solle den Menschen die Planbarkeit des Ruhestands erleichtert werden. Wer eine volle monatliche Altersrente von 1.200 Euro erhalten würde, jedoch drei Jahre früher in Rente gehen möchte, würde eigentlich eine Minderung um 10,8 Prozent (0,3 Prozent pro Monat der Abweichung) erhalten, rechnet die Deutsche Rentenversicherung damals auf ihrer Internetseite vor. Das wären 130 Euro weniger Rentenbezug pro Monat. Mit dem Gesamtbetrag von 32.052 Euro könnte diese Lücke ausgeglichen werden, heißt es. Die Ausgleichszahlung kann auf mehrere Zahlungen gestreckt und steuerlich geltend gemacht werden. Für wen das in Frage kommt, der sollte sich von einem Fachmann beraten lassen.
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