Greenwashing-Vorwürfe: Verbraucherschützer klagen gegen DWS
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage gegen die Deutsche Bank-Tochter DWS eingereicht. Grund ist vermeintliches Greenwashing der Fondsgesellschaft. So werfen die Verbraucherschützer der DWS vor, sie habe Investoren in die Irre geführt, indem sie Fonds übertrieben als nachhaltig angepriesen habe. Ziel der Klage sei es, "bestimmte, aber durchaus typische, kaum nachvollziehbare Werbeslogans zur Absatzförderung wegen Irreführung gerichtlich untersagen zu lassen“. Die Verhandlung für die auf den 26. September datierte Klage (Az: 3-10 O 83/22) ist für den 10. März 2023 angesetzt.
Irreführende Werbematerialien
Konkret soll die DWS in ihren Werbematerialien für den DWS Invest ESG Climate Tech behauptet haben, Anleger würden hier zu „null Prozent“ in Unternehmen aus Sektoren wie „Kohle“ oder „Rüstungsgüter“ investieren. Tatsächlich werde darin aber nicht transparent erläutert, wie man zu diesen Angaben komme, schreibt die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung. Aufgrund von Schwellenwerten könne nicht ausgeschlossen werden, dass die vom Fonds gehaltenen Unternehmen eben doch einen Teil ihres Umsatzes in einem der kontroversen Sektor erzielen.
„Anlegern wird vorgegaukelt, sie würden zu null Prozent in Kohle investieren, während die im Fonds gehaltenen Unternehmen zum Beispiel bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften dürfen“, führt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, aus. Hinzu komme: In ihrer Werbung stellt die DWS anhand verschiedener umwelt- und nachhaltigkeitsbezogener Kriterien Vorteile ihres Fonds gegenüber einer Anlage anhand eines Referenzwerts dar: Die Fondsbestände würden angeblich 90 Prozent weniger CO2 erzeugen als die Unternehmen des Referenzwerts. Diese Differenz entspreche – bezogen auf 10.000 Euro Fondsvermögen – etwa einem CO2-Ausstoß von 1,7 Einfamilienhäusern.
Da die DWS weder für den Fonds noch für den Referenzwert nachvollziehbar darlege, wie die CO2-Ausstoßwirkung berechnet wurde, sei die Werbung irreführend. Die Berechnung der Ausstoßwirkung sei nach Einschätzung der Verbraucherschützer auch schwerlich möglich, da der zugrunde liegende Referenzindex – der weltweite Aktienindex MSCI AC World – rund 2.900 Firmen beinhalte, für die diverse Pflichten zur Angabe ihrer Nachhaltigkeitsausrichtung gelten, darunter „nicht prüfbare“ Selbstauskünfte.
„Bei Finanzprodukten ist Greenwashing an der Tagesordnung“, behauptet Nauhauser. Solange weder gesetzlich definiert sei, was „nachhaltige Geldanlagen“ genau sein sollen, noch valide Daten zur Nachhaltigkeitsmessung vorliegen, könne auch eine wirksame Aufsicht Greenwashing nicht unterbinden, ergänzte er.
DWS weist die Kritik von sich
Wie die ARD berichtet, weist die DWS die Kritik der Verbraucherschützer von sich und betont, „große Sorgfalt auf die Erstellung von Werbematerialien zu verwenden“. „Wir haben die im Fokus stehenden Unterlagen eingehend geprüft und sind weiterhin überzeugt, dass die von der Verbraucherzentrale kritisierten Werbemitteilungen der DWS den gesetzlichen Anforderungen entsprechen“, teilte der Fondsanbieter mit. Es sei der eigene Anspruch, Produkte transparent und verständlich darzustellen. Werbematerialien würden auch weiter regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Greenwashing-Vorwürfe gegen die DWS waren erstmals im vergangenen Jahr aufgekommen: Die ehemalige Nachhaltigkeits-Chefin Desiree Fixler hatte damals dem Unternehmen vorgeworfen, falsche Angaben zu seinen nachhaltigen Vermögensanlagen gemacht zu haben. Gegen ihre darauffolgende Kündigung hatte Fixler vor dem Arbeitsgericht Frankfurt geklagt und verloren. Ihre Vorwürfe werden von der US-Börsenaufsicht SEC, dem US-Justizministerium sowie deutschen Behörden aktuell geprüft. In der Folge hatte DWS-Chef Asoka Wöhrmann im Juni seinen Hut nehmen müssen. Er wurde durch Stefan Hoops, bis dato Leiter der Unternehmensbank der Deutschen Bank, ersetzt.