Haftpflichtkasse: 3 Wochen nach Hacker-Angriff zurück im Vollbetrieb

Der Roßdorfer Versicherer ist nach dem Hacker-Angriff Mitte Juli zurück im Vollbetrieb. Eine tolle Teamleistung habe dies möglich gemacht. Zu den Details des Angriffs und eventueller Schäden hält man sich aber bedeckt.

Author_image
14:08 Uhr | 05. August | 2021
Rund drei Wochen brauchte die Haftpflichtkasse, um zum Normalbetrieb zurückzukehren. Der Fall zeigt auf, wie schwer Hackerangriffe auch Versicherern zusetzen können. Bild: Haftpflichtkasse

Rund drei Wochen brauchte die Haftpflichtkasse, um zum Normalbetrieb zurückzukehren. Der Fall zeigt auf, wie schwer Hackerangriffe auch Versicherern zusetzen können. Bild: Haftpflichtkasse

Die Haftpflichtkasse ist zurück im Vollbetrieb. Am deutlichsten wird das, von außen betrachtet, durch die Rückkehr der ursprünglichen Internetseite haftpflichtkasse.de, die nun wieder mit allen Unterseiten und Services aufwartet. Über die letzten Wochen hatte sich der Versicherer mit einer Notfall-Website beholfen. Außerdem seien nun alle IT- und Kommunikationssysteme wieder in Betrieb, sowie das Vermittlerportal und weitere digitale Schnittstellen. Das teilte die Haftpflichtkasse heute in einer Presseerklärung mit.

„Unser gewohnter Service ist wieder verfügbar“, sagt Vorstandsmitglied Torsten Wetzel. „Es war beeindruckend zu sehen, wie alle daran mitgewirkt haben, uns schnell zurückzukämpfen. Dafür gilt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen anderen Beteiligten großer Dank.“

Am Wochenende des 10./11. Juli war der Roßdorfer Versicherer Opfer einer Ransomware-Attacke geworden. Daraufhin waren die IT-Systeme vom Netz genommen worden. Die Bearbeitung von Schäden oder allgemein von Verträgen war für einige Tage gar nicht und anschließend nur eingeschränkt möglich. Telefonisch und digital war die Haftpflichtkasse mehr als eine Woche nicht erreichbar.

Makler müssen nicht tätig werden

Zudem erklärte der Versicherer, dass die Angreifer personenbezogene Daten abgezogen haben. Zu den Details des Angriffs und des daraus resultierenden Schadens wolle man sich öffentlich nicht äußern. Ein Unternehmenssprecher sagte aber auf procontra-Nachfrage: „Sofern in wenigen Einzelfällen personenbezogene Daten von Kunden betroffen sind, werden diese im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben von uns informiert.“

Dies gelte auch, sofern Kundendaten von Maklern betroffen seien. Die freien Vertriebspartner der Haftpflichtkasse müssen hier also nicht tätig werden. Der Cyber-Angriff habe aber gezeigt, dass es absolute Sicherheit nicht gibt. Grundsätzlich empfehle man deshalb allen Kunden und Geschäftspartnern stets auch selbst Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, so der Sprecher gegenüber procontra. Ob die Haftpflichtkasse selbst über eine Cyberversicherung verfügt und ob diese den Schaden übernimmt, wollte man aber nicht beantworten.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann abonnieren Sie unseren täglichen kostenlosen Newsletter für weitere relevante Meldungen aus der Versicherungs- und Finanzbranche!