Illegale Werbeanrufe: Versicherungs- und Finanzbranche erntet über 10.000 Beschwerden
Jeden Tag werden viele Menschen hierzulande von Werbeanrufen belästigt, für die sie gar keine Einwilligung erteilt oder sogar bereits einen Widerruf ausgesprochen haben. Während die einen einfach genervt auflegen und das Ganze auf sich beruhen lassen, melden die anderen solche illegalen Vorgänge an die Bundesnetzagentur. Auf diesem Wege wurden im Jahr 2021 bei der Bonner Behörde insgesamt 79.702 schriftliche Beschwerden erfasst. In 2020 waren es noch 63.273 gewesen. Das entspricht einem Anstieg um 26 Prozent.
Einen, in negativer Sicht, großen Anteil daran hat die Versicherungs- und Finanzbranche. Bereits im Vorjahr entfielen verhältnismäßig viele Beschwerden auf diesen Zweig. In 2021 waren es nun 11.154 (+11,8 Prozent), wie die Agentur auf procontra-Nachfrage mitteilte. Getoppt wurde die Branche nur noch von der Anzahl der Beschwerden über Energieversorger (14.620).
Bußgelder deutlich erhöht
Einige Verursacher unerlaubter Telefonwerbung konnten zur Rechenschaft gezogen werden – darunter konkret auch solche aus der Versicherungsbranche. Gegen ein Call-Center, das unerlaubt Versicherungsprodukte beworben hatte, wurde von der Bundesnetzagentur zum Beispiel ein Bußgeldbescheid in Höhe von 80.000 Euro erlassen. Für die gleichen Vergehen wurden noch mehrere andere Call-Center oder deren Auftraggeber mit fünfstelligen Bußgeldern bedacht. Teilweise seien die Entscheidungen aber noch nicht rechtskräftig, da die Betroffenen gegen die Bescheide noch Einspruch einlegen könnten, so die Behörde. Über diese müsse dann das Amtsgericht Bonn entscheiden.
Im Jahr 2020 hatten die verhängten Bußgelder mit 1.351.500 Euro bereits einen neuen Rekord markiert, der in 2021 noch einmal getoppt wurde (1.435.000 Euro). Und in 2022 könnte die Höhe der insgesamt erlassenen Bußgelder sogar regelrecht explodieren. Denn die Bundesnetzagentur würde laut ihrem Präsidenten, Jochen Homann, viele Fälle von Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen verzeichnen.
Das seien besonders schwere Rechtsverstöße zulasten von Verbrauchern und rechtmäßig agierenden Wettbewerbern. Deshalb hat der Gesetzgeber den möglichen Bußgeldrahmen speziell für solche Werbeanrufe per 01. Dezember 2021 von bislang 10.000 Euro auf 300.000 Euro deutlich angehoben.
Wann sind Werbeanrufe erlaubt?
Doch was dürfen Makler und Co. eigentlich am Telefon? Wann sind Werbeanrufe erlaubt und wann nicht? Für die Beantwortung dieser Frage muss zwischen Privat- und Gewerbekunden unterschieden werden. Denn bei Verbrauchern muss eine ausdrückliche und klar definierte Einwilligung für Anrufe vorliegen. Bei Geschäftskunden liegen die Voraussetzungen mit der sogenannten mutmaßlichen Einwilligung etwas niedriger. Dass Vermittler jeden Gewerbetreibenden aber einfach anrufen und beraten können, ist ein weit verbreitetes Gerücht – und schlichtweg verboten.
Welche Voraussetzungen für Werbeanrufe B2C und B2B genau vorliegen müssen und welche Strafen bei Zuwiderhandlung drohen, erklärte Peter Breun-Goerke, Syndikusrechtsanwalt der Wettbewerbszentrale, im procontra-Interview.
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