Kampf gegen Geldwäsche: Vermittlerverbände liefern Hilfestellung

Der Kampf gegen Geldwäsche wird von der Bundesregierung immer weiter verschärft. Für Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler bleiben angesichts zahlreicher Reformen viele Fragen offen. Nun bieten zwei Verbände Hilfestellung an.

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11:07 Uhr | 06. Juli | 2021

Das Thema Geldwäscheprävention sorgt bei Vermittlern immer wieder für Ärger. Nicht etwa, weil sie Sinn und Zweck der entsprechenden Gesetze in Zweifel ziehen. Wohl aber, weil die Gesetzesverschärfungen, zuletzt 2017, für die Vermittler oftmals ein Mehr an Bürokratie bedeuten.  

Am 1. August dieses Jahres erfährt das Geldwäschegesetz eine weitere Verschärfung, mit der die elektronische Vernetzung der Transparenzregister aller EU-Mitgliedsstaaten in die Wege geleitet werden soll. In Zukunft müssen darum alle transparenzpflichtigen Unternehmen alle erforderlichen Informationen ans Transparenzregister übermitteln, die derzeit umfangreichen Ausnahmen werden aufgehoben.  

Für kleine und mittelständige Betriebe, wie Maklerunternehmen, stellen sich durch die ständigen gesetzlichen Anpassungen viele Fragen. Antworten auf diese liefert nun ein neuer Leitfaden, den die Vermittlerverbände AfW und Votum allen Finanzberatern zur Verfügung stellen.  

Leitfaden speziell für Vermittler

Entwickelt wurde dieser vom Geldwäschegesetz-Experten Andreas Sutter in Zusammenarbeit mit den auf das Finanzdienstleistungsrecht spezialisierten Anwälten Norman Wirth (Afw) und Martin Klein (Votum). Er richtet sich speziell an alle Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen, und ist kostenlos auf den Seiten der beiden Verbände herunterzuladen.  

„Nicht zuletzt der Wirecard-Skandal mit seinem multiplen Behördenversagen hat gezeigt, dass auch im Bereich der Geldwäschebekämpfung erheblicher Nachholbedarf besteht. Die unabhängigen Finanzberater und Finanzberaterinnen können mithilfe des Leitfadens von AfW und VOTUM nun mit gutem Beispiel vorangehen“, so Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.  

Einsatz für mehr Erleichterungen

Votum-Vorstand Klein ergänzt: „Die konsequente Umsetzung dieser Empfehlung sichert einen rechtskonformen Umgang mit dem komplexen Thema Geldwäsche. Die Verhinderung von Geldwäsche hat eine fundamentale Bedeutung für die Verbrechensbekämpfung. Die unabhängigen Vermittler müssen sich hierbei ihrer Verantwortung bewusst sein, auch wenn ihr Geschäftsmodell zumeist auf einer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Kunden beruht und daher für Missbrauch weniger anfällig ist, als Prozesse mit anonymen und unpersönlichen Abwicklungen.“  

Zudem setzen sich die beiden Verbände im Dialog mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag dafür ein, klare Vorgaben und Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen zu erreichen. Dies gilt insbesondere für eindeutige Bestimmungen, ab welcher Betriebsgröße die Bestellung von Geldwäschebeauftragten erforderlich ist.  

Alle Unterlagen zum Thema lassen sich unter anderem hier herunterladen.