Klagen gegen Signal Iduna: Investor Jagdfeld geht leer aus

Auch wenn die Erfolgsaussichten groß waren, stand für die Signal Iduna viel auf dem Spiel. Unter anderem eine Milliarde Euro Schadenersatz wollte Adlon-Investor Anno August Jagdfeld von dem Dortmunder Versicherer. Heute fiel das Urteil im Berufungsverfahren.

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14:03 Uhr | 28. März | 2022

Nach dem heutigen Urteil kann man bei der Signal Iduna auch ganz offiziell aufatmen. Auf dem Spiel standen schließlich nicht weniger als eine Schadenersatzforderung in Höhe von einer Milliarde Euro sowie 100.000 Euro persönliches Schmerzensgeld. Geklagt hatte einmal mehr der Aachener Immobilieninvestor Anno August Jagdfeld. Doch das Oberlandesgericht Hamm erteilte seinen Forderungen nun im Berufungsverfahren (Az.: I-8 U 73/20) eine Absage.

Hintergrund: Im Streit geht es um zu geringe Ausschüttungen an dem von Jagdfeld aufgelegten Adlon-Fonds. Hierauf hatte sich eine Schutzgemeinschaft der Anleger (darunter auch die Signal Iduna) gebildet. Für diese sprach ein Berliner Rechtsanwalt, der Jagdfeld scharf in der Öffentlichkeit kritisierte und später auch wegen Untreue anzeigte. Jagdfeld sieht hierin eine Rufmordkampagne, für die er die Signal Iduna mitverantwortlich macht. Aus der Rufschädigung seien ihm geschäftliche Einbußen in Höhe von einer Milliarde Euro entstanden.

Rufmordkampagne nicht bewiesen

Nachdem der Investor vor zwei Jahren bereits vor dem Landgericht Dortmund eine Niederlage kassiert hatte, startete er vor dem OLG Hamm einen erneuten Anlauf. Doch dieses hatte ihm bereits in der mündlichen Verhandlung keine wirklichen Erfolgsaussichten prognostiziert. Nachdem in den vergangenen drei Monaten umfassende Schriftsätze beider Parteien geprüft wurden, kam der 8. Zivilsenat des Hammer OLG zu der Entscheidung, dass es am Urteil des Landgerichts nichts zu beanstanden gibt.

Demnach konnten die Kläger, das sind Jagdfeld selbst sowie der von ihm geführte Immobilienfonds, die von ihnen behauptete Rufmordkampagne nicht beweisen. Für ein etwaiges schädigendes Verhalten des Rechtsanwalts sei die Signal Iduna nicht verantwortlich gewesen. Zudem konnte dem Dortmunder LG keine Verfahrensfehler nachgewiesen werden.

Jagdfeld will nicht aufgeben

„Die Urteilsverkündung war eine schmetternde Niederlage für Herrn Jagdfeld. Der Senat hat sämtliche Anspruchsgrundlagen rundweg verneint“, sagte ein Signal-Iduna-Sprecher heute auf procontra-Nachfrage.

Jagdfeld-Sprecher Dr. Christian Plöger verwies darauf, dass nach der mündlichen Verhandlung mit dem heutigen Ergebnis schon zu rechnen gewesen sei. Aufgesteckt werde nun aber nicht. Auf unsere Nachfrage erklärte er: „Da die Begründung des Senats in einigen zentralen Punkten von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht, wird Anno August Jagdfeld Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen. Derartig große Verfahren werden, wie die Klage von Leo Kirch gegen die Deutsche Bank gezeigt hat, erst vom BGH entschieden.“ Man sei zuversichtlich, die Klage gegen die Signal Iduna doch noch zu gewinnen.

Die Chancen dafür sind allerdings nur noch sehr gering. Denn das OLG Hamm hat eine Revision zum BGH nicht zugelassen. Um das Verfahren doch noch höchstrichterlich klären zu lassen, muss der Investor eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben. Dieser Rechtsweg ist aber nur in sehr seltenen Fällen von Erfolg gekrönt, zumal danach ja noch das Verfahren gewonnen werden müsste. Ob es zu diesem überhaupt kommen kann, wird sich voraussichtlich im Laufe des Jahres entscheiden.  

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