Neue Checkliste: So sollten sich Makler versichern
Auch Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler brauchen eine Versicherung, die berufliche Risiken abdeckt. Immerhin können ihnen Beratungs-, Schätz- und Rechenfehler unterlaufen, die in der Folge das eigene Geschäft existenziell bedrohen können. Auch der Verlust von Dokumenten, Akten und anderen Schriftstücken kann schwerwiegende Folgen haben.
Doch da hört der Gefahrenkatalog noch nicht auf: So können Haftpflichtforderungen auf Makler zukommen, wenn sich die Leistungserbringung verzögert hat oder die Beratung unzureichend war. Daneben sind Verletzungen des Urheber- und Markenrechts, des Persönlichkeitsrechts- und Bildrechts keine Lappalie und können zu empfindlichen Schadensersatzforderungen führen. Von einer Verletzung der Geheimhaltungspflichten ganz abgesehen. Des Weiteren können Schäden aus Datenverlust, wegen Wettbewerbsverstoßes oder innerhalb einer Organtätigkeit entstehen. Eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Police kann die größten Gefahren im Berateralltag abdecken.
Zumal: Makler brauchen, um überhaupt die Erlaubnis zur Berufsausübung zu bekommen, eine Berufshaftpflichtversicherung. Das ist einerseits wichtig, damit sich diese Berufsgruppe selbst vor finanziellen Risiken absichern kann. Andererseits dient sie auch dem Schutz der Kunden. Es ist also klar: Makler müssen ihren eigenen Versicherungsschutz regelmäßig auf den Prüfstand stellen und dabei auch ein Auge darauf haben, ob alle Mitarbeiter erfasst sind, sich rechtliche Rahmenbedingungen in absehbarer Zeit ändern werden oder das vielleicht sogar schon geschehen ist. Darüber hinaus können neue Geschäftsfelder oder Tätigkeiten eine Überprüfung notwendig machen.
Checkliste: die wichtigsten Fragen
Für eine solche Überprüfung bietet der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) eine Checkliste für Versicherungsmakler und Finanzberater an. Die Zusammenstellung fragt dementsprechend sowohl ab, wie Angestellte eines Betriebs nach Beschäftigungsart (fest, frei oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe?) bereits versichert sind und wie es in dieser Frage um Tippgeber und Geschäftsführer oder Vorstand bestellt ist.
Des weiteren geht es unter anderem auch um den Bereich „Versicherungsschutz“ („Stimmt die Definition in der Police mit dem eigenen Tätigkeitsgebiet überein?“), um Fragen zur Tätigkeits- beziehungsweise Risikobeschreibung und um Aspekte der Versicherungsberatung. Auch die oben genannten Risiken wie Verstöße gegen Geheimhaltungsregeln oder Datenschutzverletzungen können mithilfe der Checkliste ins Bewusstsein gerückt und entsprechend beurteilt werden.
Der Frage: „Wie lautet Ihre eigene Einschätzung, ob die Versicherungssumme im Hinblick auf das vermittelte Geschäft ausreicht?“, sollten Makler und Finanzberater zwingend nachgehen. Allesamt keine nichtigen Fragen, die sich Makler und Finanzberater unbedingt stellen müssen, um ihr eigenes Geschäft abzusichern.
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