Pensionskassen: BaFin entzieht Kölner und Caritas Erlaubnis

Pensionskassen haben zunehmend Probleme wegen der Niedrigzinsen. Die Kölner- und Caritas-Pensionskassen dürfen nun offiziell kein Neugeschäft mehr annehmen. Praktisch tun sie das bereits seit 2018 nicht mehr. Das sind die Hintergründe der internen Run-Offs.

Author_image
10:01 Uhr | 14. Januar | 2021

Die Meldungen der BaFin klingen bedrohlich: Die Aufsichtsbehörde hat sowohl für die Kölner Pensionskasse als auch für deren Schwester, die Pensionskasse der Caritas, die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts widerrufen. Die Bescheide stammen allerdings schon aus dem Herbst 2018. Beide Kassen hatten die Mindestkapitalanforderung nicht mehr erfüllen können und daher einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin jedoch unzureichend war.

Beide Kassen hatten sich zunächst auf verwaltungsrechtlichem Wege durch Widerspruch und Klage dagegen gewehrt. Hintergrund: Man wollte sich die Option offenhalten, früher oder später wieder Neugeschäft zu zeichnen. Ein Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts bedeutet jedoch, dass keine neuen Versicherungsverträge abgeschlossen und bestehende Versicherungsverträge weder verlängert noch bei Beitrag oder Leistung erhöht werden dürfen („interner Run-off“) Zudem stellt der Betrieb des Versicherungsgeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis eine Straftat dar.

Juristischen Streit aufgegeben

„Inzwischen haben beide Kassen die juristische Auseinandersetzung aufgegeben“, berichtet Olaf Keese, der in Personalunion Vorstandschef beider Kassen ist. Konkret: Die Kölner Pensionskasse hatte Ende 2020 ihre diesbezügliche Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt zurückgezogen; die Caritas Pensionskasse hat ihren Widerspruch gegen den BaFin-Entscheid zurückgenommen. Somit sind die Bescheide der BaFin vom Herbst 2018 erst „mit Ablauf des 31. Dezember 2020 bestandskräftig geworden“, wie die BaFin jetzt mitteilt.

Tatsächlich hatten beide Kassen schon nach der Aufforderung durch die BaFin im Verlaufe des Jahres 2018 das Neugeschäft aufgegeben. Seither organisieren beide Kassen den internen Run-off, also die Abwicklung in Eigenregie. Sie schließen dauerhaft keine neuen Verträge mehr ab (gemäß Paragraf 304 VAG).

Seite 1: Welche Kassen kein Neugeschäft mehr annehmen dürfenSeite 2: Warum die BaFin-Anordnung nichts für Bestandskunden ändert

Formaljuristischer Vollzug gelebter Realität

Die BaFin-Meldung kommt insofern nicht überraschend, als der Ende 2018 nach Bekanntwerden der Schieflage eingesetzte neue Vorstandschef Keese die Rechtsstreite gestoppt hat. „Angesichts der Lage hätte ein Durchfechten des Rechtsweges keinerlei taktische oder strategische Vorteile erkennen lassen – weder für die Kassen noch für die Versicherten“, so Keese auf Nachfrage von procontra. Offiziell ist er nun Liquidator der größeren Kölner Pensionskasse und bleibt weiter Vorstandschef der kleineren Pensionskasse der Caritas.

„Wir wollen uns auf die weitere Stabilisierung der Kassen konzentrieren und nach der Sanierung nun ohne den Aufwand für Akquise und Neugeschäft unsere Handlungsspielräume einsetzen, um die zugesagten Leistungen langfristig zu sichern“, so Keese weiter. Wie die Ergebnisse 2020 aussehen, werden die für Frühsommer erwarteten Geschäftsberichte zeigen. Für 2019 hatten gute Kapitalanlageergebnisse zu merklicher Entspannung der Lage geführt.

Bestandskunden und Makler weiter betreut

Die Pensionskasse der Caritas (PKC), gegründet 1952, schaffte 2019 ein positives Geschäftsergebnis von 5,423 Millionen Euro (2018: 522.100 Euro; 2017: null nach Sanierung). Der Ertrag wurde der Verlustrücklage und somit den Eigenmitteln zugeführt. Am Überschuss konnten die Versicherten 2019 trotz guter Kapitalerträge nicht beteiligt werden. Ende 2019 fehlten noch rund 8,6 Millionen Euro an der Soll-Solvabilität von gut 20 Millionen Euro.

Die PKC-Schwester Kölner Pensionskasse (KPK), gegründet 2002, schaffte 2019 ein Geschäftsergebnis von 16,85 Millionen Euro (2018: 343.000 Euro; 2017: null Euro nach Sanierung). Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ausstattung mit Eigenmitteln konnten erstmals seit der Sanierung mit 17,194 Millionen Euro wieder erfüllt wurden: Die Solvabilitätskapital-Anforderung betrug 16,124 Millionen Euro. Dennoch reicht es 2019 noch nicht zu einer Überschussbeteiligung für die Versicherten.

Wichtig für Makler: Beide Kassen zahlen weiter die laufenden Courtage an Makler, abhängig von der Höhe der Beiträge.

Seite 1: Welche Kassen kein Neugeschäft mehr annehmen dürfenSeite 2: Warum die BaFin-Anordnung nichts für Bestandskunden ändert