Politik wird aktiv: Höchstrechnungszins soll auf 0,25 Prozent sinken
Lange Zeit hatte sich die Politik beim Thema Höchstrechnungszins nicht gerührt und die eindringlichen Forderungen der Versicherungsaktuare überhört. Nun scheint es doch ernst zu werden: „Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung soll wegen der gesunkenen Renditen risikoarmer Anlagen von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Das gilt entsprechend für Pensionsfonds“, heißt es in einem Brief der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Sarah Ryglewski an die Bundestagsfraktionen von SPD und Union, aus dem die „Rheinische Post“ zitiert.
Die deutsche Aktuarvereinigung hatte bereits Ende 2019 eine Senkung des Höchstrechnungszinses angemahnt – damals befürwortete die DAV noch eine Senkung auf 0,5 Prozent. Da das zuständige Bundesfinanzministerium jedoch nicht reagierte, passten die Aktuare ihre Empfehlung an: Bis zum 1. Januar 2022 soll der Höchstrechnungszins, also die maximale Zins-Garantie, die Lebensversicherer Neukunden versprechen dürfen, auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Dieser Empfehlung scheint die Politik nun Folge leisten zu wollen.
Anfang Mai soll Entscheidung fallen
Geplant sei laut Zeitungsbericht, dass das Bundesfinanzministerium den entsprechenden Verordnungsentwurf bis zum 25. März an die übrigen Ministerien verschicken will. Es folgen Beratungen mit den Bundesländern und den betroffenen Verbänden. Bereits Anfang Mai will Finanzminister Olaf Scholz die Entscheidung unter Dach und Fach bringen.
Die Bürgerbewegung Finanzwende wertete die Entscheidung als „Ende einer Ära“, nämlich „der Lebensversicherung, wie wir sie kennen“. Für Kunden sei der Abschluss einer klassischen Lebensversicherung noch unattraktiver geworden. „Es bedeutet: Kunden können künftig nicht mehr sicher sein, dass sie regelmäßig wenigstens ihre eingezahlten Beiträge zurückbekommen“, sagte Britta Langenberg, Versicherungsexpertin bei der Bürgerbewegung Finanzwende. Entsprechend sei es für die Kunden noch wichtiger geworden, vor Abschluss eines Vertrages genau auf die Kosten zu schauen.
Auch wenn die Bedeutung des Höchstrechnungszinses zuletzt gesunken ist, da immer mehr Versicherer sich von klassischen Lebensversicherungen verabschiedet haben, ist er im Neugeschäft doch immer noch von Bedeutung. Laut GDV-Daten entfalle knapp ein Drittel aller neu abgeschlossenen Verträge auf Lebensversicherungen mit Garantiezins.
Was passiert mit der Beitragsgarantie?
Interessant dürfte aber vor allem die Zukunft der Beitragsgarantie in der betrieblichen Altersversorgung und bei der Riester-Rente sein. Das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V (IVS) hatte unlängst gewarnt, dass der Gesetzgeber bei der Beitragsgarantie in der betrieblichen Altersversorgung dringend tätig werden müsse, da sonst der weit verbreiteten „Beitragszusage mit Mindestleistung“ das Aus drohe. „Denn ab einem Rechnungszins von 0,5 Prozent oder weniger ist die bislang verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie faktisch nicht mehr darstellbar“, erklärte IVS-Vorsitzender Dr. Friedemann Lucius, der sich auf Musterrechnungen des Instituts berief. Auch bei der Riester-Rente halten Experten einen Beitragserhalt bei einem Garantiezins von unter 0,5 Prozent für nicht mehr möglich.