Streit um Zinsen: Verbraucherschützer reichen Klage ein

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Verbraucherzentrale Bayern haben eine Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München eingereicht. Nach Ansicht der Kläger sind viele Tausend Prämiensparverträge zu Unrecht gekündigt und Zinsen falsch berechnet worden.

14:01 Uhr | 25. Januar | 2021

In den 90er-Jahren wurden bei der Stadtsparkasse München 37.500 Verträge für das „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen, die eher niedrig verzinst waren. Eine ansehnliche Rendite kam erst durch die Sparprämien zustande, dies wurde für die Sparkasse München in dem herrschenden Niedrigzinsumfeld immer mehr zum Problem: Die Bank kündigte die Verträge. Im September 2019 hatte das Münchner Geldinstitut dies procontra bereits bestätigt: Gekündigt würden alle Prämiensparverträge, für die keine feste Laufzeit vereinbart wurde und die den Höchstprämiensatz nach 15 Jahren Laufzeit erreicht hätten. „Von dieser Maßnahme sind 3 Prozent unserer Kunden betroffen“, schrieb damals die Sparkasse.

Sparkasse beruft sich auf BGH-Urteil

Dass solche Kündigungen von Sparverträgen unter bestimmten Voraussetzungen durchaus rechtens sein können, hatte 2019 der Bundesgerichtshof entschieden. Auch die Stadtsparkasse München beruft sich auf das BGH-Urteil, nach dem „geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen“ wie etwa Niedrigzinsen als Grund für eine Kündigung zulässig seien. „Dementsprechend wurden ausnahmslos alle gegen unsere Kündigungen gerichteten Klagen abgewiesen“, heißt es in einer Stellungnahme des Instituts. Die Verbraucherzentrale Bayern und der Bundesverband der Verbraucherzentralen sind dagegen überzeugt, dass sowohl die Vertragskündigungen zu Unrecht erfolgt sind als auch die Zinsen falsch berechnet wurden – so steht es in der Musterfeststellungsklage. Es habe in 700 überprüften Verträgen bei der Berechnung der Zinsen Abweichungen von durchschnittlich mehr als 4.600 Euro gegeben, teilte die Verbraucherzentrale München dem Bayerischen Rundfunk mit.

Streit um Kündigungen – und um Zinsen

„Den Verbrauchern wurde durch die Kündigung die Chance auf erhebliche Prämienzahlungen für die Zukunft genommen“, so Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern, außerdem müssten den Sparern endlich die zustehenden Zinsen ausgezahlt werden. Im November vergangenen Jahres hatte bereits die BaFin die Sparkasse dazu aufgefordert, falsche Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen zu korrigieren, die Gespräche mit dem Sparkassenverband blieben ohne Ergebnis. Die Stadtsparkasse weist das zurück: „Wir sind der Ansicht, dass unser Haus die höchstrichterlichen Vorgaben des BGH bei der Zinsberechnung vollständig umgesetzt hat.“ Ist die Musterklage zulässig, wird das Bayerische Oberste Landesgericht beim Bundesamt der Justiz ein Klageregister eröffnen, bei dem sich betroffene Kunden registrieren können. Ein ähnliches Musterverfahren gegen die Stadtsparkasse Nürnberg läuft bereits. Laut Süddeutscher Zeitung laufen bundesweit insgesamt acht ähnlich lautende Klagen gegen Sparkassen.