Rechtsschutzversicherung: BGH gibt Verbraucherschützern Recht

Der Zeitpunkt des Versicherungsfalls ist ein häufiges Streitthema zwischen Rechtsschutzversicherern und Kunden. Nun sorgte der Bundesgerichtshof für ein wenig mehr Klarheit.

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13:04 Uhr | 06. April | 2021

Die Rechtsschutzversicherung ist die Absicherung, die am meisten Streit zwischen Kunden und Versicherern verursacht. Grund hierfür ist zumeist die Frage, ab welchem Zeitpunkt der Versicherungsschutz greift. Oftmals verweigern die Versicherer die Leistung mit dem Argument der Vorvertraglichkeit – die Schadensursache, die der Versicherungsnehmer geltend macht, wird dabei oftmals vor den Vertragsschluss datiert.

Über ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs (Az:  IV ZR 221/19, Urteil vom 31. März 2021) berichtet nun die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In dem Fall ging es um eine Klausel, bei der die zeitliche Bestimmung des Rechtsschutzfalls unter anderem darauf abstelle, welche Argumente der Gegner vorbringe. Hierin erkannten die Verbraucherschützer die Gefahr einer "uferlosen Rückverlagerung" und klagten.

Das Problem schildern die Verbraucherschützer anhand eines fiktiven Falls: In diesem geht es um einen Kunden, der 2020 eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat. Diese wollte er bei der Kündigung einer 2010 abgeschlossenen Lebensversicherung in Anspruch nehmen. Der Lebensversicherer hatte ihm nämlich – so zumindest die Darstellung des Kunden – vor Vertragsschluss nicht die erforderlichen Verbraucherinformationen zur Verfügung gestellt.  

Der Rechtsschutzversicherer wollte im vorliegenden Fall jedoch nicht zahlen, da der Eintritt des Versicherungsfalls vor den Abschluss der Rechtsschutzversicherung falle – der Versicherungsschutz greife daher nicht. Diese zeitliche Einordnung sei aber nicht zutreffend. Im konkreten Fall liege der Rechtsschutzfall in der Weigerung der Lebensversicherung, das Widerrufsrecht anzuerkennen, also in der Gegenwart. Daher müsse die Rechtsschutzversicherung für die Kosten der Auseinandersetzung aufkommen.

Bei der Verbraucherzentrale ist man überzeugt, dass das Urteil über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat: „Viele Versicherte können auf der Grundlage dieser Entscheidung bei gleich gelagerten Fällen nun übrigens auch nachträglich noch von der ARAG oder anderen Rechtsschutzversicherungen die Rechtskosten für juristischen Beistand und Gerichtsverfahren erstattet bekommen”, meint Verbraucherzentralen-Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Konsequenzen habe das Urteil für jene Rechtsschutzversicherten, deren Verträgen die Allgemeinen Bedingungen der Arag Rechtsschutzversicherungen ARB 2016 zugrunde liegen.  

Auch wenn die Urteilsbegründung derzeit noch nicht vorliegt, fällt die Entscheidung in eine Reihe von Urteilen mit ähnlicher Stoßrichtung. Entscheidend sei, so der BGH, der Zeitpunkt, an dem es zu konkretem Streit zwischen den Parteien gekommen ist, nicht aber der Zeitpunkt, an dem Vertrag geschlossen wurde.