Restschuldversicherung: Ampel sieht Nachbesserungsbedarf
Die aus FDP, Grünen und SPD bestehende Ampel-Koalition plant, das Geschäft mit Restschuldversicherungen stärker zu regulieren. So sollen Restschuldversicherungen künftig zeitlich von der Kreditvergabe entkoppelt werden, wie aus dem kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag hervorgeht.
Hier heißt es: „Bei Restschuldversicherung, werden wir den Abschluss des Versicherungsvertrages und den Abschluss des Kreditvertrags zeitlich um mindestens eine Woche entkoppeln.“
Mit Restschuldversicherungen können sich Kreditnehmer für den Fall absichern, dass sie – beispielsweise aufgrund ihres Todes oder von Arbeitslosigkeit – ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Häufig werden diese gleichzeitig zur Vergabe des Kredits verkauft. Verbraucherschützer sehen in dieser Praxis eine Überrumpelung der Kunden – diesem werde der Eindruck vermittelt, eine solche Versicherung abschließen zu müssen, will er den Kredit bekommen.
Das soll durch die zeitliche Entkoppelung verhindert werden. Als Vorbild gilt dabei Großbritannien, wo es verboten ist, die Restschuldversicherung innerhalb von sieben Tagen nach der Kreditvergabe zu verkaufen.
Bankenbranche reagiert irritiert
Bereits im Frühjahr hatte die Politik beim Thema Restschuldversicherungen Handlungsbedarf gesehen und zum 1. Juli 2022 einen Provisionsdeckel in Höhe von 2,5 Prozent der Darlehenssumme eingeführt - eine Reaktion auf Provisionsexzesse in der Branche. So hatte eine Umfrage der BaFin ergeben, dass zwölf von 31 befragten Banken 50 Prozent der Versicherungsprämien kassierten, in einzelnen Fällen waren es sogar 70 Prozent.
Der Bankenverband reagierte angesichts des Koalitions-Vorhabens irritiert: "Warum die Restkreditversicherung noch vor Inkrafttreten dieser Neuerungen [des Provisionsdeckels, Anm. d. Red.] wieder tiefgreifend reguliert werden soll, ist nicht nachvollziehbar", heißt es seitens des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands auf procontra-Nachfrage. Ein derartiges Koppelungsverbot stelle aus Sicht des Verbands einen unverhältnismäßigen Markteingriff dar. Dieser würde auch nicht durch das Interesse des Verbrauchers, seine Entscheidung noch einmal überdenken zu können, gerechtfertigt.
"Ein derart weitreichender Eingriff wär nur dann verhältnismäßig und zulässig, wenn die neue Regulierung nicht zu dem vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnis geführt hätte beziehungsweise ein Marktversagen vorliegen würde", heißt es weiter seitens des Verbands. Das könne zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch gar nicht beurteilt werden.
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