Restschuldversicherung: Wie viel Provision ist angemessen?

Im Bundestag wurden am Montag zahlreiche Verbände und Unternehmen zur Einführung eines Provisionsdeckels für die Restschuldversicherung angehört. Die Vorstellungen für die Vergütung der Vermittler liegen dabei um das 16-Fache auseinander.

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13:04 Uhr | 20. April | 2021

Der Provisionsdeckel für Restschuldversicherungen nimmt weiter Gestalt an. Gestern waren dazu verschiedene Verbände zu einer Anhörung im Deutschen Bundestag eingeladen. Dabei ging es vor allem um die Frage, welche maximale Provisionshöhe gemessen an der Darlehenssumme noch angemessen ist. Der Gesetzentwurf sieht dafür 2,5 Prozent vor. Wer sich zum Beispiel 10.000 Euro leiht und eine Police zur Absicherung der Kreditrückzahlung abschließt, müsste dann maximal mit 250 Euro Provision rechnen. Dazu käme allerdings noch der Risikobeitrag für den Versicherungsschutz von durchschnittlich mehreren hundert Euro.

BdV will deutliche Absenkung

Als „Abzocke“ bezeichnet man das beim Bund der Versicherten (BdV) und wählt einen viel geringeren Ansatz. „Wir machen uns für einen Deckel von 2,5 Promille stark, nicht 2,5 Prozent“, sagte BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Eine Provision von 2,5 Prozent sei exorbitant und wirke sich bei steigender Darlehenssumme auch noch zunehmend auf den faktischen Effektivzins aus. Wie schon lange bekannt, berechnen viele Banken einen Einmalbeitrag für die Restschuldversicherung und schlagen diesen einfach auf die Kreditsumme auf. Wer sich beispielsweise 10.000 Euro leihen möchte, leiht sich somit auch den Beitrag für die Police und zahlt diesen dann über die Vertragslaufzeit inklusive Zinsen zurück.

„Was wir sehen, grenzt an Wucher. Die Koalition versagt dabei, das zu verhindern“, meinte Kleinlein. In einem sogenannten „Bündnis gegen Wucher“ wolle der BdV zukünftig aktiv zusammen mit anderen Verbraucherschutzorganisationen gegen die „überzogenen Provisionen“ in der Restschuldversicherung vorgehen.

vzbv sieht andere Probleme

Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht man die vorgeschlagenen 2,5 Prozent hingegen nicht kritisch, sondern begrüßt diese generelle Deckelung. Dem Verband sei es wichtiger, eine Umgehung dieses Deckels auszuschließen. Dafür müsse man sicherstellen, dass entweder eine Abschlussprovision oder aber sonstige Leistungen aus einer zusätzlichen Vergütungsvereinbarung an die Banken beziehungsweise Vermittler fließe, nicht beides, argumentierte der vzbv in seiner Stellungnahme für den Finanzausschuss.

Außerdem müsse der Abschluss der Restschuld-Police und der Abschluss des Kreditvertrages zeitlich entkoppelt werden, um die Kreditnehmer am Point of Sale nicht unter Druck zu setzen, also das Gefühl zu vermitteln, dass sie die Police abschließen müssten. Die Praxis, die Versicherungsprämie per Einmalbeitrag als Kredit mit aufzunehmen, sei nicht sinnvoll. Wer einen Kredit aufnehme, dem mangele es an finanziellen Mitteln wodurch ein Einmalbeitrag normalerweise nicht in Frage komme. Vielmehr sollte die Prämie als laufender Monatsbeitrag bezahlt werden. Dies hätte für Verbraucher auch den Vorteil, dass sie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, also Rückzahlung, nicht die gesamte Versicherungsprämie „verloren“ hätten. Mehrere Parteien bemängeln, dass die Kunden bei vorzeitiger Rückzahlung den bereits bezahlten Einmalbeitrag für die Police nicht anteilig zurückerhalten – es verbleibt alles beim Kreditversicherer.

Versicherer wollen bis zu 4,0 Prozent Provision

Deutlich andere Vorstellungen haben die Anbieter von Restschuldversicherungen. HDI Deutschland etwa schreibt in seiner Stellungnahme: „Eine qualitativ hochwertige Beratung der Vermittler sollte honoriert und gefördert werden. Daher treten wir für eine Erhöhung der Provision von 2,5 Prozent auf 4,0 Prozent der Darlehenssumme ein.“

Der Aufwand für die Banken, die in diesem Fall häufig auch Vermittler sind, wäre häufig um das zehnfache höher als bei anderen Versicherungsprodukten, bricht HDI eine Lanze für die Bankenpartner. Das liege am Aufwand für die IT, aber auch an der Durchführung des Inkassos sowie der Regulierung von Schäden.

Damit schlägt der Versicherer in dieselbe Kerbe wie sein Dachverband. Der GDV hatte bereits im März bemängelt, dass eine Abschlussprovision in Höhe von 2,5 Prozent der Darlehenssumme den Beratungsaufwand nicht mehr decken könne. „Schutz für mehrere Risiken, wie beispielsweise Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, kann sonst kaum noch angeboten werden. Zielführend wäre, die Abschlussprovision in Abhängigkeit vom Beratungsaufwand auf bis zu 4,0 Prozent der Kreditsumme, maximal jedoch 50 Prozent der Prämie zu beschränken“, so der Gesamtverband.