Schadenfall der Woche: Mann in Ehekrise verklagt Wahrsagerin

Ein von seiner Ehe frustrierter Kalifornier suchte sich Hilfe bei einer Hellseherin. Als die versprochene Erlösung vom lästigen Beziehungsfluch ausblieb, reichte er Klage ein.

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09:10 Uhr | 07. Oktober | 2021

Menschen in einer Ehekrise neigen mitunter zu waghalsigen Manövern: Die einen stürzen sich in eine Affäre, die anderen suchen sich eine seltene Extremsportart und wieder andere kommen auf die verrückte Idee, ein lösendes Gespräch ins Auge zu fassen. Letzteres wäre natürlich mit dem jeweiligen Gegenüber sinnvoll oder sogar, besonders abgefahren, ein Paargespräch in Kooperation mit einem eigens dafür ausgebildeten Beziehungsberater respektive -beraterin.

Aber wie gesagt: Menschen in Beziehungskrisen sind unkontrollierbar – wobei sie das ja eigentlich immer sind – und konsultieren, bei einem gefühlt übermächtigen Problem schon auch mal eine übersinnliche Macht: nämlich eine hellsehende Person.

Auf diese Idee kam auch Mauro Restrepo, frustrierter Ehemann in Beziehungskrise. Der Kalifornier schmiss also die Internet-Suchmaschine an und fand eine Hellseherin, die sich als „auf Herzensangelegenheiten spezialisiertes Medium“ wähnte. Die Wahrsagerin legte ihm in ihrer Wohnung ein paar Tarot-Karten, aus denen sie einen Fluch, der über der Ehe Restrepos läge, gelesen haben wollte. Diesen Fluch wiederum habe eine Ex-Freundin des glücklosen Ehemanns veranlasst: Besagte Verflossene hätte eine Hexe auf ihn angesetzt.

Geld gegen Fluch

Das klingt selbstverständlich alles erst einmal völlig nachvollziehbar, denn wer wollte nicht schon einmal Bibi Blocksberg gegen Liebeskummer einsetzen? Aber was nun tun gegen den Fluch? Die Wahrsagerin hatte eine simple, gleichermaßen geschäftstüchtige Lösung parat: Für einen Unkostenbeitrag von 5.100 US-Dollar würde sie den Fluch auflösen. Andernfalls müsste Mauro Restrepo für den Rest seines Ehelebens ein Trauerkloß bleiben und noch viel mehr: Der Fluch würde ihn und seine Kinder ruinieren. Und das kann ja niemand ernsthaft wollen.

Restrepo zahlte logischerweise dem Medium tausend Dollar an. Und was passierte? Nichts. Und was tut man in den USA, dem Land der unbegrenzten Klagemöglichkeiten? Genau das: Klage einreichen und auf seelischen Kummer pochen. Entsprechend schilderte Restrepo vor dem Torrance Superior Court, er leide infolge der ausgebliebenen Hilfeleistung an Schlaflosigkeit und Angstattacken.

Auch sein Lösungsansatz ist nicht minder geschäftstüchtig: Er fordert 25.000 Dollar Schadenersatz von der Hellseherin, wobei Restrepo, nach einem Bericht des Senders NBC Los Angeles, auch den Ehemann des Mediums, die Tochter und den Vermieter verklagt. Schließlich seien allesamt Mitwisser ihrer fruchtlosen Umtriebe und würden sich damit mitschuldig machen.

In seiner Larmoyanz mag er jedoch übersehen haben, dass nach Zahlung des vollen Betrags, den die übersinnliche Seherin von ihm verlangt hatte, sich der frustrierende Fluch ja womöglich doch in Luft aufgelöst hätte. Ob er damit reüssiert hätte, wird er nun nie erfahren.

Situation in Deutschland

Auch hierzulande kommt es immer wieder zu Klagen gegen die Berufsgruppe: Im Januar 2011 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Wahrsager keinen Anspruch auf ein Honorar haben, wenn ihre Klienten labil sind (Az. III ZR 87/10). Dem Urteil ging ein Fall voraus, in dem ein ebenfalls an Liebeskummer leidender Mann eine Kartenlegerin konsultierte, der er über einen Zeitraum von einem Jahr eine Gesamtsumme von 35.000 Euro zahlte.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ erklärte damals dessen Anwalt: „Mein Mandant war in einer psychischen Zwangslage.“ Die Kartenlegerin habe dessen Schwäche ausgenutzt, ihn „in ihre Welt hineingezogen und wie eine Weihnachtsgans ausgenommen“. Schließlich brach der Mann, nachdem er eine Sektenberatung in Anspruch genommen hatte, den Kontakt zu ihr ab. Die Wahrsagerin pochte im Anschluss auf die noch ausstehenden Zahlungen, verklagte den Mann auf Tilgung des Restbetrags und zog bis vor den BGH. Das Gericht befand: Zwar können Kartenleger Geld für ihre Tätigkeiten verlangen, so denn ein Vertrag darüber geschlossen worden ist. Doch müssten sich Kunden dabei bewusst sein, dass „die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist“.

Weiter urteilte der BGH, dass Honorarverträge von Wahrsagern dann sittenwidrig und nichtig sind, wenn sie mit Kunden abgeschlossen werden, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und damit einen psychisch-labilen Gesundheitszustand aufweisen. Nach dem Urteil meldete sich auch die damalige Vorstandsvorsitzende des deutschen Tarotverbands, Susanne Zitzl, zu Wort und bezeichnete das Vorgehen der Wahrsagerin als unseriös: „Nicht nur Glücksspiele machen abhängig, sondern auch Glücksversprechen. Die Karten sind keine Rundumlösung, sondern eine Art Seelenhygiene. Sie bieten Hilfe zur Selbsthilfe“, so Zitzl.

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