Schäden durch Naturereignisse fielen 2020 deutlich kleiner aus

Deutlich weniger als im langjährigen Durchschnitt mussten Versicherer im vergangenen Jahr für Schäden aus Sturm, Hagel oder anderen Naturereignissen zahlen, so der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Doch zukünftige Wetterereignisse könnten diese Bilanz verhageln.

14:01 Uhr | 04. Januar | 2021

Im langjährigen Mittel müssen die Versicherer rund 3,7 Milliarden Euro für Schäden bezahlen, die durch Naturereignisse verursacht werden. Im gerade zu Ende gegangen Jahr 2020 fiel die Summe mit 2,5 Milliarden Euro deutlich geringer aus. „2020 war ein unterdurchschnittliches Schadenjahr, vor allem auch weil schwere Hagelereignisse ausgeblieben sind“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Geringere Sturmschäden

Sachversicherer zahlten 2020 rund 2 Milliarden Euro. Dabei entstanden Schäden von 1,6 Milliarden Euro durch Sturm oder Hagel und weitere 400 Millionen Euro durch weitere Naturereignisse, vor allem durch Starkregen. Dass die Summe aller Schadenszahlungen sank liegt auch daran, dass mit dem Wintersturm „Sabine“ im Februar nur ein schwerer Wintersturm zuschlug (Schadenshöhe 600 Millionen Euro). In den Jahren zuvor hatten Winterstürme deutlich höhere Schäden angerichtet.

Starkregen könnte zu einem großen Schadensthema werden

Dass die Schadensentwicklung auch in den kommenden Jahren so gering ausfällt, ist eher nicht anzunehmen. Der Deutsche Wetterdienst geht davon aus, dass sich allein die Zahl der Starkregenfälle (24 Stunden andauernder ergiebiger Regen) in den nächsten Jahrzehnten in einigen Regionen verdoppeln wird. Doch nur 45 Prozent aller Hausbesitzer verfügen über eine Elementarversicherung, mit der sie gegen solche Starkregenereignisse abgesichert sind, Dabei wären 99% aller Gebäude in Deutschland laut GDV problemlos zu versichern, lediglich jedes hundertste Objekt steht in einer besonders exponierten Gefahrenlage. Diese Aussage wird von Verbraucherschützern sowie Maklern aber regelmäßig in Zweifel gezogen. So seien oftmals die Versicherungsprämien so hoch, dass letztlich eine Absicherung des Risikos für Immobilienbesitzer nicht darstellbar sei, so die weitverbreitete Kritik, die häufig mit der Forderung nach einer Pflichtversicherung einhergeht. Die Politik hatte sich 2015 allerdings gegen die Einführung einer verpflichtenden Elementarversicherung ausgesprochen. „Wir können eine Versicherung für Elementarschäden nicht vorschreiben. Verfassungs­recht­liche und europarecht­liche Bedenken stehen dagegen“, begründete Baden-Württem­bergs Justiz­minister Rainer Stickel­berger damals die Entscheidung.

GDV möchte mehr Sensibilität für Naturgefahren erreichen

Statt für eine Pflichtversicherung machen sich die Versicherer für mehr Aufklärung stark. „Wir setzen uns nachdrücklich für ein bundesweites Naturgefahrenportal ein“, betont der GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen. Der GDV selbst hat auf seinen Seite einen “Naturgefahren-Check” veröffentlicht, in dem Verbraucher nachvollziehen können, welche Schäden allein durch langanhaltende und ergiebige Regenfälle entstehen können So verursachte Starkregen einen Schaden in Höhe von 600.000 Euro in Stuttgart – an einem einzigen Gebäude wohlgemerkt. Makler sollten das Thema Elementarschutz folglich stets im Beratungsgespräch aufgreifen. Sollte der Elementarschutz abgelehnt werden, sollte das auch so dokumentiert sein. Dabei können Vermittler nochmals deutlich auf das Risiko hinweisen. Eine Formulierungshilfe dazu veröffentlichte procontra bereits.