Verbraucherschützer beurteilen Altersvorsorge mit BUZ als teure Fußfessel

Der BdV reibt sich an Koppelprodukten aus Altersvorsorge und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Anhand von zwei Bespielfällen will er deren Schwachstellen aufgedeckt haben. Dabei wird nicht nur die Rendite kritisiert, sondern auch die „Kundenbindung“ solcher Policen.

Author_image
13:10 Uhr | 12. Oktober | 2022

Altersvorsorge ist wichtig, Arbeitskraftabsicherung auch. "Warum dann nicht beides in einem Produkt kombinieren?", dachten sich die Lebensversicherer und bieten sogenannte Koppelprodukte bereits seit Jahrzehnten an.

Doch Verbraucherschützern sind solche Policen schon seit längerem ein Dorn im Auge. Gleich mehrere Nachteile dieser Vertragskonstrukte will nun der Bund der Versicherten (BdV) herausgefunden haben. In einer gemeinsamen Studie haben BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos und Professor Hartmut Walz von der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen deshalb Koppelprodukte und separate Vertragslösungen miteinander verglichen.

Zwei Zahnärztinnen als Beispiele

Dies erfolgte anhand von zwei Musterkundinnen: Beide sind 27 Jahre alt, arbeiten als angestellte Zahnärztinnen und wollen für 300 Euro Monatsbeitrag sowohl per ETF-Anlage fürs Alter vorsorgen (Anspardauer: 40 Jahre) als auch mindestens 3.000 Euro monatliche BU-Rente absichern. Diese haben die Studienautoren so hoch angesetzt, da sie den „Worst-Case“ absichern möchten, in dem die Frauen lediglich die BU-Rente erhalten, aber weiterhin Steuern sowie Beiträge für Sozialversicherungen und Versorgungswerk bezahlen müssen.

Wirklich unterscheiden sich die beiden Musterkundinnen nur in ihrem Steuersatz. Dieser liegt bei Musterkundin 1 in der Ansparphase bei 42 Prozent und in der Altersphase bei 25 Prozent. Bei Musterkundin 2 sind es 33 und 20 Prozent. Den Steuersatz berücksichtigt der BdV, um auch auf die Argumente der Versicherer eingehen zu können, die Koppelprodukte würden als Steuersparmodelle fungieren.

Separate Verträge schlagen Kombiprodukte

Beispielhaft für die Koppelprodukte werden in der Studie eine fondsgebundene Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) sowie eine fondsgebundene Privatrente mit BUZ herangezogen – beides aus dem Portfolio der Alte-Leipziger-Lebensversicherung. Für die separate Lösung hingegen wird eine selbstständige BU (SBU) der Bayerischen abgeschlossen sowie ein Fondssparplan mit dem iShares Core S&P 500 UCITS ETF Acc. Dieser liegt in den Berechnungsbeispielen zwar auch den Fondspolicen der Alte Leipziger zugrunde, wird nach der Ansparphase aber in eine Privatrente gegen Einmalbeitrag bei der Württembergischen umgeschichtet. Durch die Zusammenstellung der verschiedenen Anbieter und Tarife dürfte die Vergleichbarkeit der Ergebnisse also zu einem gewissen Grad beeinträchtigt sein.

Unter dem Strich kommen die Studienautoren zu folgenden Ergebnissen: Unter einer angenommenen Wertentwicklung von sechs Prozent pro Jahr liegt die Altersrente der separaten Anlage per ETF-Sparplan bei beiden Musterkundinnen jeweils um mindestens zehn Prozent höher als die des Basisrenten-Koppelprodukts. Am schlechtesten schneidet jeweils das Privatrenten-Koppelprodukt ab – das sieht bei einer angenommenen Wertentwicklung von acht Prozent pro Jahr nicht anders aus.

Kritik an Kosten und „Fesseln für Kunden“

„Die steuerliche Behandlung von Fondspolicen kann die renditemindernde Kostenbelastung des Lebensversicherungsvertrages auf die Fondsanlage nur teilweise kompensieren“, schreibt der BdV dazu in einer Pressemitteilung. Damit kritisieren die Verbraucherschützer nicht nur die Koppelprodukte als Ganzes, sondern setzen auch einen Seitenhieb gegen die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten der Lebensversicherer.

Doch auch abseits exakter Berechnungen haben die Studienautoren etwas an der Altersvorsorge mit BUZ auszusetzen. Dabei würde die Gefahr drohen, dass nach der Auswahl der Rentenversicherung ein BU-Tarif einfach angehängt werde, der nicht optimal zum persönlichen Einzelfall des Kunden passen würde, lautet der Vorwurf. Durch die Koppelung beider Versicherungen in einen Vertrag würden die Unternehmen ihre Kunden stärker an sich binden, sagt Walz. Aus seiner Sicht handle es sich dabei aber vielmehr um eine wettbewerbshemmende Fußfessel, von der Versicherer und Vermittler profitierten.