Wird der Vertrags-Rechtsschutz wieder zum Standard?

Eine Begleiterscheinung der Pandemie: Verträge als Rechtsrisiko. In privaten Rechtsschutzpolicen abgedeckt, im Gewerbe zumeist ein No-Go – noch. Einige Anbieter beschreiten hier neue Wege und nähern sich so auch Maklerforderungen an.

13:02 Uhr | 11. Februar | 2022

Pacta sunt servanda: Verträge sind einzuhalten. In Pandemiezeiten steht hinter dem wichtigsten Grundsatz des Vertragsrechts immer öfter ein Fragezeichen. Im alljährlichen Ranking der größten Rechtsrisiken hat es der Rechtsstreit um Verträge im privaten wie auch gewerblichen Bereich an die Spitze geschafft. „Durch das Internet und verstärkt durch das Brennglas Corona gab es deutlich mehr Streitigkeiten zu privaten Kaufverträgen. Insbesondere auch, weil zig Tausende Reisen abgesagt werden mussten“, bezieht sich Christian Schnitzler von Roland Rechtsschutz auf die hauseigene Analyse aus 2021.

Gerade der Abgasskandal mit einer Klagelawine gegen die Autoindustrie hat seine Spuren hinterlassen. „Die Abgasstreitigkeiten sind ein klassischer Fall des Vertrags-Rechtsschutzes“, so Christian Deißner von der KS Auxilia. Ein Baustein, der heutzutage in keinem privaten Rechtsschutzvertrag fehlt und dort in den jeweils versicherten Rechtsgebieten vertragliche Konflikte abdeckt. Sehr umfassend folglich in der gängigen Kombination von Privat, Beruf und Verkehr. Auch private Online-Vertragsstreitigkeiten sind dann darüber versichert.

Gewerbepolicen tasten sich ran

Vertrags-Rechtsschutz als Marktstandard. Davon sind Gewerbepolicen meilenweit entfernt. In der Regel ist dieses Risiko dort nicht versichert, war es aber mal „ganz grundsätzlich“, blickt Roland-Produktmanager Schnitzler auf eine „kurze und heftige Zeit“ in den Neunzigerjahren zurück. „Es hat nicht funktioniert. Die Prämien hätten astronomische Höhen erreicht.“

Erste Gesellschaften tasten sich aber wieder heran. So sieht es Deißner – auch im eigenen Haus. Bestimmte Teile des Vertrags-RS, die für die Versicherer gut kalkulierbar sind, werden demnach wieder in den gewerblichen Rechtsschutz aufgenommen. Das betrifft etwa Konflikte um Versicherungsverträge, beispielsweise um die in der Pandemie viel gefragte Betriebsschließungsversicherung. „Hier haben wir fast überall Deckung zugesagt.“

Von der Ausnahme zum Standard

Auch für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen ist bei einigen Gesellschaften Vertrags-RS drin – etwa wenn der Schreiner eine Hobelmaschine oder EDV-Anlage kauft oder wenn es um Verträge mit Telekommunikationsdienstleistern geht.

Teils läuft dieser Schutz über Zusatzbausteine, so bei der R+V. Aber solche Verträge „um das Kerngeschäft des Unternehmens herum werden branchenunabhängig – auch von uns, in unserem ganz normalen Zielgruppenprodukt für Gewerbekunden, Jurafirm – abgedeckt“, sagt Deißner.

In diese Richtung orientiert man sich auch bei Roland Rechtsschutz. „Investitionsgüter, Nebengeschäfte, Versicherungsverträge haben wir von unseren Premiumvarianten in den Standardvertrag gezogen“, verweist Schnitzler auf jüngste Neuerungen. So könnten diese Themen „nicht durch Fehlberatung oder allein finanzielle Erwägungen des Kunden hinten runterfallen, weil sie die Plusbausteine nicht wollen“.

Öffnungsstrategie

Um die Absicherung vertraglicher Konflikte mit Kunden und Lieferanten machen die Gesellschaften jedoch immer noch einen großen Bogen – bis auf wenige Ausnahmen. „Hier haben wir deutlich zugelegt und uns – über Ärzte sowie Steuerberater hinaus – mit dem optionalen Baustein Jurcontract auch für weitere Zielgruppen geöffnet, wie beispielsweise das Handwerk“, sagt Schnitzler. Das ist zum Beispiel der Sanitärinstallationsbetrieb, der nach der 30.000-Euro-Badsanierung auf 10.000 Euro Mehrleistung sitzenbleibt, weil der Kunde etwa die Überschreitung des Kostenvoranschlags moniert.

Kleine und mittlere Unternehmen: Eine Zielgruppe, die man bei der KS Auxilia seit jeher im Blick hat und deren Marktpotenzial man auch bei Roland Rechtsschutz stärker ausschöpfen will. Schnitzler erwartet, dass andere Wettbewerber nachziehen. Bei Großrisiken sei der Markt verteilt.

„Einige Gesellschaften testen im Moment, welchen Branchen sie einen Firmenvertrags-Rechtsschutz auch für das direkte Kerngeschäft anbieten können, der ihnen nicht um die Ohren fliegt“, so Deißner. Bei Auxilia sind das, neben dem Heilwesen und Landwirten, derzeit circa 70 Handwerksberufe, die im Sonderkonzept Jurmeister gegen eine feste Prämie auch für das ureigene Firmengeschäft Schutz haben.

Inklusive oder besser optional?

Vertrags-RS für das Kerngeschäft inklusive – ein Schnäppchen ist das nicht. Aber schon ein einziger Rechtsstreit spiele hier die Mehrkosten für den Kunden – von mehr als dem Doppelten im Vergleich zum Standardvertrag – wieder ein, nimmt Roland-Produktmanager Schnitzler erwartbare Einwände vorweg.

Ob Maklerkunden im Einzelfall mit einer individuellen Anfrage bei anderen Gesellschaften eventuell besser fahren, wäre zu prüfen. Einen solchen anfragepflichtigen optionalen Baustein hat die R+V in petto. Die Übernahme in ausgewählte Standardkonzepte sei, nach entsprechenden Erfahrungen in der Schadenregulierung, mittelfristig denkbar, heißt es auf procontra-Nachfrage. Mit ihrer Agrarpolice sind die Wiesbadener da dem Gewerbe voraus, Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten hier abgedeckt.

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