Die im Zuge des Wirecard-Skandals in die Kritik geratene Finanzaufsicht BaFin hat nun bekannt gegeben, einen ihrer Mitarbeiter aufgrund des Verdachts von Insidergeschäften im Zusammenhang mit Wirecard freigestellt und angezeigt zu haben.
Dem Mitarbeiter wird vorgeworfen, am 17. Juni strukturierte Produkte, also Zertifikate und Derivate, mit dem Basiswert Wirecard verkauft zu haben. Am 18. Juni rauschte die Aktie von Wirecard um 60 Prozent in die Tiefe, nachdem der Zahlungsanbieter die Veröffentlichung seines Jahresabschlusses für das Jahr 2019 erneut verschieben musste. Der Grund: Die Abschlussprüfer von EY hatten zuvor bekannt gegeben, dass es über die Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro keine ausreichenden Prüfungsnachweise gebe. Kurz gesagt: Es fehlten knapp zwei Milliarden Euro in der Kasse – knapp ein Viertel der Konzernbilanzsumme.
Die BaFin muss sich im Zusammenhang mit Wirecard viele kritische Fragen gefallen lassen. Kritisiert wurde unter anderem, dass zahlreiche Beschäftigte vor der Wirecard-Pleite verstärkt mit Aktien des Unternehmens gehandelt hätten. In diesem Zusammenhang hatte die Finanzaufsicht im Oktober schließlich die Compliance-Regeln für die privaten Aktiengeschäfte ihrer Mitarbeiter angepasst: So dürfen BaFin-Mitarbeiter nicht mehr in Finanzinstrumente von Unternehmen investieren, die die Behörde beaufsichtigt.
Der Wirecard-Skandal und die Verfehlungen der Finanzaufsicht wurden in der jüngeren Vergangenheit auch von Vermittlerverbänden argumentativ genutzt, um gegen den von der Bundesregierung geplanten Aufsichtswechsel für Finanzanlagenvermittler vorzugehen. Ein solcher scheint – zumindest in dieser Legislaturperiode – jedoch erst einmal vom Tisch zu sein. Selbst Fachpolitiker rechnen nicht mehr mit einer zeitnahen Umsetzung, wie auf dem Hauptstadtgipfel des Vermittlerverbands AfW deutlich wurde.