EU-Kleinanlegerstrategie

Kommt Weiterbildungspflicht auch für 34f-Vermittler?

Während Versicherungsvermittler sich seit 2018 regelmäßig fortbilden müssen, gilt diese Pflicht für Finanzanlagenvermittler bislang nicht. Dies könnte sich aber ändern. Verantwortlich dafür ist die EU-Kleinanlegerstrategie.

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13:05 Uhr | 31. Mai | 2023
Frank Rottenbacher

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher geht davon aus, dass auch Finanzanlagenberater in absehbarer Zeit einer Weiterbildungsverpflichtung unterliegen.

| Quelle: AfW

Versicherungsvermittler unterliegen seit 2018 aufgrund der Europäischen Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) einer Weiterbildungspflicht. Mindestens 15 Stunden pro Jahr müssen 34d-Vermittler investieren, um fachlich auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Finanzanlagenvermittler sind von dieser Verpflichtung zur Weiterbildung bislang nicht betroffen. Die Betonung liegt laut einer Einschätzung des Vermittlerverbands dabei auf bislang. Denn offenbar könnten auch Vermittler mit 34f-Erlaubnis demnächst verpflichtet werden, Jahr für Jahr wieder temporär die Schulbank zu drücken.

Grund hierfür ist die in der vergangenen Woche vorgestellte Kleinanlegerstrategie der Europäischen Union. Der Entwurf enthält nämlich – nach Ansicht des AfW – nicht nur ein partielles Provisionsverbot für Versicherungsmakler, sondern auch eine Weiterbildungspflicht für Personen, die im Namen einer Wertpapierfirma eine Anlageberatung durchführen oder über Finanzinstrumente informieren. Diese sollen nach Vorstellung von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuiness künftig jährlich 15 Stunden in die berufliche Fort- und Weiterbildung investieren.

Warum auch 34f-Vermittler betroffen sein könnten

Was hat das mit Finanzanlagenberatern zu tun, kann man sich an dieser Stelle fragen? Laut AfW-Vorstand Frank Rottenbacher ist der Begriff des Finanzanlagenvermittlers nach Paragraph 34f der Gewerbeordnung in Brüssel nicht bekannt. Stattdessen ist hier stets nur von „Financial Advisors“, sprich Finanzberatern, die Rede. Ein Unterschied zwischen den einzelnen Vertriebsformen wird nicht gemacht.

„Somit liegt es bei der Bundesregierung zu entscheiden, ob auch die Finanzanlagenvermittler unter die Weiterbildungsverpflichtung fallen. Dafür müsste die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) angepasst werden“, so Rottenbacher. Verantwortlich ist hierfür das Bundeswirtschaftsministerium, das derzeit von den Grünen geleitet wird. Für das Thema verantwortlich zeigt sich Staatssekretär Sven Giegold. Dieser dürfte eher zu einer strengen Auslegung der EU-Regeln tendieren, schätzt Rottenbacher.  „Eine Weiterbildungspflicht für Finanzanlagenvermittler erscheint daher wahrscheinlich.“

Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt natürlich erst einmal nur Einschätzungen und Vermutungen. Noch handelt es sich bei der EU-Kleinanlegerstrategie nur um einen Entwurf, den die Kommission noch verabschieden muss. Auch der EU-Rat sowie das EU-Parlament müssen ihre Zustimmung erteilen. Somit sei mit einem Inkrafttreten einer Weiterbildungspflicht frühstens in zwei Jahren zu rechnen, so Rottenbacher.