GDV bezieht Stellung zur BRSG II

Betriebsrenten: 4 Vorschläge an die Bundesregierung

Die Bundesregierung will die Verbreitung von Betriebsrenten steigern. Ihr Gesetzesentwurf stößt in der Branche auf Zustimmung – allerdings gibt es auch zahlreiche Verbesserungsvorschläge.

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09:08 Uhr | 08. August | 2025
Ein Mann hantiert an einem Schmelzofen

In großen Betrieben sind Betriebsrenten weit verbreitet, in kleinen und mittleren Unternehmen besteht indes noch viel Luft nach oben.

| Quelle: artiemedvedev

Die Bundesregierung hat ihre Vorschläge zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland publik gemacht: Der Referentenentwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt vor. Ein Entwurf, der seitens der deutschen Versicherungswirtschaft im Großen und Ganzen begrüßt wird. „Starke Betriebsrenten sind ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Trotzdem nutzen sie viele Beschäftigte bisher nicht. Es ist gut, dass sich das nun ändern soll“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV. 

Uneingeschränkt glücklich ist man mit dem Gesetzesentwurf jedoch nicht. In einer Stellungnahme hat der Verband nun mehrere Verbesserungsvorschläge lanciert, deren wichtigste procontra Ihnen an dieser Stelle vorstellt.

Geringverdienerförderung

Was plant die Regierung: Im ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz hatte die Regierung damals einen bAV-Förderbetrag für Geringverdiener eingeführt. Als Geringverdiener gilt (seit 2020), wer auf einen Bruttomonatslohn von unter 2.575 Euro kommt. Die in Paragraph 100 EstG festgeschriebenen Einkommensgrenzen will die Bundesregierung nun dynamisieren. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass Arbeitnehmer durch inflationsbedingte  Gehaltsanpassungen aus der Förderung herauswachsen, obwohl sie weiterhin förderungswürdig bleiben.

Was fordern die Versicherer: Die Versicherer wollen nicht nur die Einkommensgrenzen dynamisieren, sondern auch die Förderbeträge. Deren Obergrenze liegt derzeit bei 288 Euro. Allerdings soll sie laut Gesetzesentwurf auf 360 Euro angehoben werden. Eine Dynamisierung der Förderbeträge ist aus Sicht der Versicherer dennoch nötig, um eine schleichende Entwertung der Förderung zu verhindern.

Portabilität

Was plant die Regierung: Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer auch bei einem Wechsel des Sozialpartnermodells einen Anspruch auf Übertragung des gebildeten Versorgungskapitals haben.

Was fordern die Versicherer: Bislang hat ein Arbeitnehmer, der aus einem Sozialpartnermodell in ein „herkömmliches“ bAV-System wechselt, keine Möglichkeit, seine erworbenen Anwartschaften zu übertragen. Die Versicherer fordern hier, diese „nicht zu rechtfertigende Schieflage“ zu beseitigen.

Opting-out

Was plant die Regierung: Die Schaffung einer Opt-out-Möglichkeit setzt bislang das Vorliegen eines Tarifvertrags voraus, der dies erlaubt. In vielen Betrieben, vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen, fiel die Einführung eines Opt-out-Systems folglich aus. Künftig soll ein solches System auch ohne tarifvertragliche Grundlage etabliert werden können.

Was fordern die Versicherer: Aus Sicht der Versicherer greift diese Änderung zu kurz. Denn: Zwar soll es möglich sein, ein Opt-out-Modell künftig auch per Betriebsvereinbarung zu beschließen – allerdings nur, wenn es gar keinen einschlägigen Tarifvertrag gibt. Aus Sicht der Versicherer ist diese Einschränkung so eng, dass sich durch sie praktisch nichts ändern wird. Darum fordern sie den Verzicht dieser Einschränkung.

Garantien

Was plant die Regelung: In Sozialpartnermodellen besteht die Möglichkeit zur reinen Beitragszusage. Garantien gibt es folglich nicht. Entsprechend renditeorientierter kann das angelegte Geld investiert werden. In anderen Durchführungswegen der bAV besteht diese Möglichkeit allerdings nicht.

Was fordern die Versicherer: Die Versicherer fordern eine Flexibilisierung der Garantieanforderungen auch bei anderen Zusagearten.  Entsprechend fordern sie eine Anpassung der Definition der „Beitragszusage mit Mindestleistung“ (BZML) – dies würde es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, die keinen Zugang zu Sozialpartnermodellen haben, ermöglichen, ihren Angestellten eine gute Kombination aus Chancen in der Kapitalanlage und werthaltigen Mindestleistungen zu bieten. Der GDV spricht sich für eine moderate Reduzierung der Garantie auf beispielsweise 80 Prozent aus.

 

Es bleibt abzuwarten, welche dieser Anregungen im weiteren Gesetzgebungsprozess womöglich noch Einzug in den Gesetzestext finden wird.