Ansprüche zur Altersvorsorge aus einer Direktversicherung sind nur unter bestimmten Umständen insolvenzsicher. Darauf weist Fachanwalt Stephan Michalis in einem aktuellen Beitrag auf seiner Webseite hin. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. IX ZB 8/17). Dieser entschied, dass Ansprüche auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall bei einer Lebensversicherung, die dem Schuldner als Versicherungsnehmer oder aufgrund eines unwiderruflichen Bezugsrechts zustehen, bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles zur Insolvenzmasse des Schuldners gehören können. Auch die Ansprüche des Schuldners auf die Todesfall- oder Erlebensfallleistung aus einer für die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung unterliegen der sogenannten Nachtragsverwaltung, soweit die Ansprüche aus der Lebensversicherung in die Insolvenzmasse fallen.
Auch eine Direktversicherung kann also in die Insolvenzmasse des Schuldners fallen und die Versicherungsleistung vor Eintritt des Versicherungsfalles gepfändet werden. Die eigentliche Umsetzung des Insolvenzbeschlages kann jedoch erst bei Fälligkeit der Leistungen, also nach Eintritt des Versicherungsfalles erfolgen.
Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht hingegen, bleiben nach § 851c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht pfändbar, sofern der Beginn der lebenslangen Leistung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs (bei Altverträgen 60. Lebensjahr) einsetzt. „Der Versicherungsmakler muss darauf achten, seine Kunden bei einem Abschluss einer Lebensversicherung darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Insolvenz die Ansprüche auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall auch bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles zur Insolvenzmesse gehören und gepfändet werden können und die physische Pfändung dann im Zeitpunkt des Leistungsfalles erfolgen kann“, fasst Michaelis den BGH-Beschluss zusammen.
Die haftungssichere Dokumentation spielt auch bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten eine wichtige Rolle. Auf welche Schwierigkeiten Makler dabei stoßen und wie sie diese umgehen können, ist nächste Woche Thema am Hamburger Maklerstammtisch der Kanzlei Michaelis. Boris Glameyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht, wird sich dem Thema widmen. Beginn des Stammtischs am 09. April ist 17 Uhr. Die Veranstaltung wird auch im Livestream auf der Onlinemesse profino übertragen.