Chancen für die Beratung

Restschuldversicherung: Einwöchiges Abschlussverbot polarisiert extrem

Die geplante „Cooling-off-Phase“ von 7 Tagen für Restschuldversicherungen sorgt für eine starke Polarisierung bei Kreditnehmern. Das zeigt eine neue Axa-Studie. Die Änderung birgt aber auch Chancen für die Kundenberatung.

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12:08 Uhr | 07. August | 2024
Ehepaar besichtigt eine neues Auto.

Die Finanzierung eines neuen Autos ist häufig mit dem Abschluss einer Restschuldversicherung verbunden.

| Quelle: Don Mason

Ab Januar 2025 dürfen Finanzinstitute nach einer neuen Gesetzesänderung des Bundes Restkreditversicherungen nicht mehr mit dem Darlehensabschluss koppeln. Stattdessen sollen mindestens sieben Tage dazwischenliegen, die „Cool-off-Phase“.

Viele Verbraucher erwarten Mehraufwand

Eine aktuelle Studie von Axa Partners zeigt, dass das neue Gesetz Kreditnehmer extrem polarisiert. Gut ein Drittel empfindet die Änderung demnach als positiv, ein Viertel lehnt sie ab, fühlt sich dadurch entmündigt und erwartet Mehraufwand.

Die Untersuchung offenbart auch, dass das Konzept der „Einkommensversicherung“ als Alternative zur oft negativ belegten Restkreditversicherung vielen Verbrauchern noch nicht bekannt ist. Hier böten sich Chancen, die zukünftig zu einer höheren Abschlussquote führen könnten, meint Alexander Hoffmann, Geschäftsführer bei Axa Partners.

Hoffmann zufolge wird die neue Gesetzgebung auch Auswirkungen auf die Customer Journey von Banken und Versicherungen haben. Dabei gehe es darum, die Hürden bei der Nachbuchung von Versicherungen zu senken und einfachere Kontaktkanäle zu schaffen. Eine Schlüsselrolle komme dabei der Digitalisierung zu. Zum Hintergrund: Bisher verbinden noch fast 90 Prozent der Kreditnehmer ihre Restschuldversicherung direkt mit dem Kreditabschluss. Diese Praxis wird sich ab 2025 durch die „Cool-off-Phase“ stark verändern.

„Die neue gesetzliche Trennung von Versicherungs- und Darlehensabschluss polarisiert beim Endkunden. Wir sehen darin jedoch eine Chance, durch digitale Prozesse und verstärkte Beratung die Kundenzufriedenheit zu steigern“, resümiert Hoffmann.

Versicherungswirtschaft will klagen

Die Versicherungswirtschaft hält das einwöchige Abschlussverbot von Restschuldversicherungen übrigens für EU-rechtswidrig – und will dagegen klagen (wir berichteten).

Restschuldversicherungen übernehmen fällige Kreditraten, wenn der Versicherte diese beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht tilgen kann. Durch das Abschlussverbot werden Kunden, die einen Bankkredit etwa für ein neues Auto aufnehmen, diesen erst eine Woche später versichern dürfen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert, dass den Kunden damit die Wahl genommen werde, sich sofort zu versichern, und dadurch eine Schutzlücke entstehe: „Passiert etwas in der ersten Woche, stehen Kundinnen und Kunden ohne Versicherungsschutz da", sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.