Private Krankenversicherung: Verbraucherschützer mahnen Check24 ab

Auf seiner Webseite warb das Vergleichsportal Check24 mit einem „offiziellen Tarifrechner“, mit dem Kunden private Krankenversicherungen vergleichen konnten. Diese Bezeichnung vermittele einen falschen Eindruck, bemängelten jedoch Verbraucherschützer – erfolgreich.

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10:12 Uhr | 07. Dezember | 2021
Check24 Bild: picture alliance/Sven Simon

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte Check24 erfolgreich ab. Bild: picture alliance/Sven Simon

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Vergleichsportal Check24 wegen eines Tarifrechners zum Vergleich privater Krankenversicherungen abgemahnt. Die Verbraucherschützer hatten sich daran gestoßen, dass besagte Anwendung auf der Webseite von Check24 als „offizieller Tarifrechner“ bezeichnet worden war.  

Damit habe Check24 den Eindruck erweckt, den Nutzern des Tarifrechners einen vollständigen Marktüberblick zu bieten, kritisierte die Verbraucherzentrale. Dem ist aber nicht so. Die Nutzer erhielten nach Eingabe von Alter, Familienstand und Berufstätigkeit nur Angebote von bestimmten Versicherern – und zwar denjenigen, die mit Check24 eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen haben, wie die Verbraucherzentrale feststellt.  

„Gerade im Bereich Krankenversicherung, mit seinen vielfältigen gesetzlichen Vorgaben, ist es besonders verbraucherunfreundlich, wenn ein Anbieter von einem „offiziellen Rechner“ spricht und dann nur eine eingeschränkte Tarifauswahl bietet“, sagt Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.  

Check24 gibt Unterlassungserklärung ab

Auf die Abmahnung hat Check24 bereits mit einer Unterlassungserklärung reagiert, mit der sie versicherten, die Bezeichnung nicht mehr zu verwenden. „Vergleichsportale liefern in der Regel nur eine Auswahl an Tarifen und arbeiten nur mit bestimmten Versicherern zusammen. Einen vollständigen Marktüberblick liefern sie nicht“, sagt Grieble.  Zudem – und das ist wohl der wesentlich bedeutsamere Punkt – ersetzen Tarifvergleichsrechner keine detaillierte, verbraucherorientiere Beratung.  

Die eingeschränkte Auswahl von Versicherern in den Vergleichen von Check24 ist nicht zum ersten Mal Thema in diesem Jahr. So hatte im September dieses Jahres das Landgericht Frankfurt am Main den Privathaftpflicht-Vergleich des Portals kritisiert. Bemängelt wurde dabei, dass von 89 möglichen Haftpflichtversicherern nur 38 im Vergleich erwähnt wurden. Damit habe Check24 seinen PHV-Vergleich nicht auf eine hinreichende Zahl von am Markt angebotenen Versicherern gestützt, wie es § 60 I VVG vorsieht, urteilten die Frankfurter Richter. Auf procontra-Nachfrage hatte Check24 erklärt, seine Kunden mittlerweile deutlicher auf die eingeschränkte Tarifauswahl hinzuweisen.  

Ein vergleichbares Urteil war kurze Zeit später auch gegen den Check24-Konkurrenten Verivox ergangen.

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