Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits nur, wenn der Versicherungsfall in den versicherten Zeitraum fällt. Dies bedeutet, dass sowohl das auslösende Ereignis als auch der Zeitpunkt der Rechtsverfolgung von Bedeutung sind.
Ein Versicherungsfall tritt ein, wenn ein Versicherter rechtliche Unterstützung benötigt. Hierbei gibt es verschiedene Kategorien: Schadenersatzrechtsschutz bei Ereignissen, die einen Schaden verursacht haben; Arbeitsrechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen wie Kündigungen; Mietrechtsschutz bei Streitigkeiten rund um Mietverhältnisse und Verkehrsrechtsschutz bei Vorfällen im Straßenverkehr.
Die Versicherung zahlt nicht für Streitfälle, die vor Vertragsbeginn begonnen haben, Auseinandersetzungen, die außerhalb des versicherten Zeitraums entstehen, und Rechtsstreitigkeiten, die bewusst initiiert wurden, um Versicherungsleistungen zu erhalten.
Zeitpunkt des Auslösers: Wann das auslösende Ereignis stattgefunden hat.
Zeitpunkt der Kenntnisnahme: Wann der Versicherte vom Problem erfährt.
Zeitpunkt der Rechtsverfolgung: Wann der Versicherte rechtliche Schritte einleitet.
Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer erfährt im Januar von seiner Kündigung und hat seit Februar eine Rechtsschutzversicherung. Da die Kündigung vor Versicherungsbeginn ausgesprochen wurde, ist dieser Fall nicht abgedeckt.
Beispiel 2: Ein Autofahrer verursacht im März einen Unfall und hat seit Januar eine Rechtsschutzversicherung. Hier wird die Versicherung die Kosten übernehmen, da der Unfall nach Versicherungsbeginn passiert ist.
Beispiel 3: Eine Mieterin bemerkt im April 2023 Schimmel in ihrer Wohnung, hat aber erst seit März 2023 eine Rechtsschutzversicherung. Der Vermieter wurde bereits im Januar 2023 mündlich auf das Problem hingewiesen, aber die Mieterin hat dies nicht dokumentiert. Im Juni 2023 verweigert der Vermieter weiterhin die Beseitigung des Schimmels, woraufhin die Mieterin rechtliche Schritte einleitet. Hier ist die Einordnung schwieriger: Der mündliche Hinweis im Januar fällt vor den Versicherungsbeginn im März, was problematisch sein kann. Wenn die Mieterin jedoch nachweisen kann, dass der Schimmel erst im April gravierend wurde und die rechtlichen Schritte erst im Juni eingeleitet wurden, könnte die Versicherung möglicherweise die Kosten übernehmen.
Überprüfen Sie den Versicherungsbeginn: Stellen Sie sicher, dass der Kunde keine offenen Streitigkeiten hat, die vor dem Versicherungsbeginn liegen.
Klärung der Wartezeit: Informieren Sie Ihre Kunden über mögliche Wartezeiten, die bei bestimmten Rechtsschutzbausteinen gelten können. Wartezeiten definieren den Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem bestimmte Leistungen noch nicht verfügbar sind, um die Versicherung vor Missbrauch zu schützen.
Dokumentation und Nachweis: Halten Sie alle relevanten Daten und Dokumente fest, um im Streitfall schnell handeln zu können.