Wie die Energiekrise Maklern einen Beratungsanlass bietet
Die Gaszufuhr im Sommer wegen der aktuell hohen Preise kappen und die Mieter für die Warmwasserzubereitung auf die Küche verweisen? Eine ungewöhnliche Lösung, die allerdings den Mindeststandards modernen Wohnens widerspricht. In diesem Sinne urteilte das Verwaltungsgericht in Frankfurt/M.
Genauso wenig kann es angehen, bestimmte Räume im Winter gar nicht zu heizen und die Heizung deshalb verplomben zu lassen, wie ein Ehepaar wiederum vom Vermieter verlangte. Alle Räume müssen im Winter wenigstens auf unterster Stufe geheizt werden, um Schäden zu vermeiden, entschied das Münchener Amtsgericht.
Heizen respektive die Wärmeversorgung von Immobilien avanciert zu einem Megathema verweist der LBS-Infodienst Recht und Steuern auf eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen. Nachvollziehbar. „Die Energiekrise macht sich über kurz oder lang in den Geldbeuteln aller bemerkbar“, stellt Manuel Tatura, Bereichsleiter Spartenmanagement Rechtsschutz bei der Ergo, fest. „Erhöhte Kosten für Material und Energie führen im Mietverhältnis zu höheren umlagefähigen Nebenkosten, entsprechend erhöht sich die Bruttomiete.“
Die Energiekrise macht sich über kurz oder lang in den Geldbeuteln aller bemerkbar.Manuel Tatura
Von daher erwartet er, dass „Nebenkostenabrechnungen in Zukunft mit größerer Sensibilität und Genauigkeit geprüft werden“. Sie waren auch bisher schon – neben Mietrückständen oder monierten Mängeln am Mietobjekt – der Klassiker bei Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Darauf weist die KS/AUXILIA hin.
Viele Fragezeichen
Die veränderten Rahmenbedingungen mit Strom- und Gaspreisbremse könnten dazu führen, dass Abrechnungen nicht mehr intuitiv nachvollzogen werden können, so Tatura. Rückfragebedarf oder Konfliktpotenzial könnten die Folge sein. Auch aus der „rechtlichen Ausnahmesituation der Energiekostenzuschüsse“ resultiert demnach erhöhter Beratungsbedarf. „Wer Empfänger dieses Zuschusses ist, hängt von den mietvertraglichen Vereinbarungen ab, jedoch ergeben sich auf jeden Fall Besonderheiten bei der Nebenkostenabrechnung, die potenziell streitauslösend sein können.“
Was darf, was kann, was sollte man tun, was besser lassen? „Der langjährige Mieter, in Kurzarbeit, bleibt die Miete schuldig. Welche realen Schritte soll der Vermieter einleiten, damit er überhaupt ein Anrecht darauf hat, dass die Miete auch noch im Nachgang gezahlt wird?“, bezieht sich Kai Becker von Roland Rechtsschutz auf ein typisches Beispiel aus der Pandemiezeit, das aber auch in der aktuellen Misere nicht weit weg ist. In den beiden Pandemiejahren stieg die Anzahl der Anrufe bei der Roland-Anwaltsholline für eine Erstberatung im Vergleich zu den fünf Jahren davor um 35 Prozent. Für Becker ein Indiz, dass in Krisenzeiten die Rechtsunsicherheit wächst. Parallelen zur derzeitigen Situation liegen auf der Hand.
Solo oder im Paket
Gelegenheit für Makler, potenzielle Vermieterkundschaft anzusprechen – faktisch gegen die Uhr, mit Blick auf die meist übliche Wartezeit von drei Monaten, bis der Rechtsschutzvertrag greift: ob als sogenanntes Stand-alone-Produkt – begrenzt auf die Eigenschaft als Vermieter, gegebenenfalls mit Inkassoschutz sowie Bonitätsprüfung und in Premiumangeboten auch mit Mietausfalldeckung inklusive Wohnungsräumung. Oder als Ergänzung zum gewerblichen Rechtsschutz. Oder als Leistungsbaustein zusätzlich zum Paket Privat- Berufs- Verkehrs- und Immobilienrechtsschutz. Das wäre dann die Frage? – „Viele Kleinvermieter nehmen das Allroundpaket plus Vermieter-Rechtsschutz“, so Becker, der bei Roland Rechtsschutz das Gewerbegeschäft managt.
In diese Richtung geht auch die Empfehlung von Makler Bert Heidekamp aus Berlin. In dieser Kombi sei dann auch das Wohnen für den Vermieter selbst – als Eigentümer einer Immobilie – abgedeckt.
Abgebaut
Konstellationen, auf die er häufig trifft: Der Eigentümer wohnt in der einen Doppelhaushälfte und vermietet die andere oder als Erbe auch ein Einfamilienhaus. Dann steht zunehmend ein Umbau in Verbindung mit energetischer Sanierung an.
Das Baurisiko für einen Kunden hat er jüngst bei der ARAG eingedeckt, der „einzigen Gesellschaft, die dieses Risiko“ nach seiner Kenntnis bisher versichert. Abgedeckt sind bis zu 10.000 Euro pro Vertragslaufzeit. „Dieser Schutz reicht für ein Verfahren in erster Instanz bei einem Streitwert bis zu 40.000 Euro“, erklärt dazu Pressesprecher Christian Danner. In dieser Höhe seien damit 75 Prozent aller Streitigkeiten abgedeckt.
Hier kündigt sich inzwischen Bewegung am Rechtsschutzmarkt an. „Die großen Ausschlüsse wie das Baurisiko werden gerade geprüft. Nicht nur bei uns, sondern auch bei Mitbewerbern“, so Kai Becker, der für sein Haus auf ein Ergebnis im Oktober dieses Jahres verweist.