GDV warnt

Deckungslücken beim Versicherungsschutz von Wohnmobil-Inhalt vermeiden

Urlaub mit dem Wohnmobil wird immer beliebter. Doch beim Schutz des mitgeführten Hausrats sollten Vermittler auch bei Spezialpolicen Deckungslücken im Auge behalten, rät der GDV.

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12:07 Uhr | 16. Juli | 2024
Laptop im Innenraum eines Wohnmobils in Strandnähe

Urlaub mit dem Wohnmobil wird immer beliebter. Doch beim Schutz des mitgeführten Hausrats sollten Vermittler auch bei Spezialpolicen Deckungslücken im Auge behalten, rät der GDV.

| Quelle: SimonSkafar

Campingurlaub liegt voll im Trend. Schon seit gut zehn Jahren steigt die Anzahl der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile konstant an und die Corona-Pandemie hat dieser Entwicklung nochmal einen deutlichen Anschub verpasst. Dass die Fahrzeuge auch genutzt werden, zeigte 2023 wiederum eine Rekordzahl an Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen.

Im Zuge dessen weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktuell auf mögliche Lücken im Versicherungsschutz für Wohnmobile hin. Konkret geht es dabei um den Inhalt der Camper, also um Hausrat, den die Menschen in diesem mitführen. „Wird das Wohnmobil von Dieben ausgeräumt, brauchen Camper eine spezielle Versicherung, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Die Hausratversicherung genügt nicht“, schreibt der GDV in einer Mitteilung.

Das ist zwar so pauschal nicht ganz zutreffend, da immer mehr Hausratversicherer Zusatzbausteine für Einbruchdiebstahl aus dem Pkw oder Wohnmobil mit anbieten. Auch laut der Ratingagentur Franke und Bornberg entwickelt sich der Markt in die Richtung, dass Top-Hausrattarife solche Leistungen erbringen. Dennoch dürfte die Deckung für dieses Risiko in den meisten Hausrat-Policen nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden sein.

Sublimits beachten

Wenn Camper deshalb spezielle Inhaltsversicherungen für Wohnmobile abschließen, sollten sie beziehungsweise der sie beratende Makler laut dem GDV darauf achten, dass die Höhe der Versicherungssumme zum tatsächlichen Inhalt des Wohnwagens oder -mobils passt. Denn je nach Tarif kann die Entschädigungssumme begrenzt sein. Auf solche Sublimits sollten auch die Inhaber von Hausrat-Policen mit dem entsprechenden Zusatzbaustein achten. Denn wenn beispielsweise gleich mehrere teure E-Bikes oder technische Geräte wie Laptops und Tablets gestohlen werden, kann es passieren, dass die Kunden auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Gerade vor dem nächsten Urlaub lohnt sich hier ein Summen-Check, damit die extra abgeschlossene Spezial-Police im Schadenfall nicht für noch mehr Frustration sorgt.

Anders ist es natürlich bei fest verbauten Teilen des Fahrzeugs. Wird beispielsweise der Bordcomputer gestohlen, leistet wie gewohnt die Kfz-Kaskoversicherung. Gleiches gilt für den Diebstahl des gesamten Wohnmobils. Laut dem GDV ist dieses Risiko vier Mal so hoch wie bei einem normalen Pkw.