Ein selbstständiger Handelsvertreter verursacht einen Verkehrsunfall und bricht sich durch die Kollision den Fuß. Seine Gattin auf dem Beifahrerplatz zieht sich ein HWS-Syndrom zu, während der Nachwuchs auf der Rückbank mit Abschürfungen sowie Prellungen noch glimpflich davonkommt. Frau und Kindern steht im Anschluss ein Schmerzensgeld von der väterlichen Kfz-Haftpflicht zu, der Vater selbst geht leer aus: Statt Schmerzensgeld zu bekommen, droht ihm stattdessen ein Verdienstausfall, da er über einige Wochen seiner Arbeit nicht nachkommen kann.
Diese Lücke im Versicherungsschutz schließt eine Fahrerschutzpolice. Sie kommt für die finanziellen Folgen auf, wenn der Fahrer einen Unfall schuldhaft verursacht. Darüber hinaus kommt sie zum Tragen, wenn keine andere Partei den Schaden übernimmt, etwa bei einer Unfallflucht. Sie ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung und entschädigt den Fahrer in gleicher Höhe als wäre eine andere Person schadenersatzpflichtig. Von daher ist eine Fahrerschutzversicherung als sehr sinnvoll zu erachten. Jährlich werden bei Unfällen in Deutschland cirka 300.000 Fahrzeuginsassen verletzt: Etwa zwei Drittel aller Verletzten haben hinter dem Lenkrad gesessen.Die meisten Fahrerschutzversicherungen bieten dabei ein breites Leistungspaket:
Um hier ausreichenden Schutz zu gewährleisten, sollten Makler auf eine entsprechende hohe Versicherungssumme bis zu 15 Millionen Euro achten. Der Teufel liegt hier aber wie so häufig im Kleingedruckten, sei es in der Limitierung des Schmerzensgelds auf 100.000 Euro, des Verdienstausfalls auf 2.000 Euro pro Monat oder der Haushaltshilfe auf 500 Euro.
Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung wird die Fahrerschutzpolice grundsätzlich auf freiwilliger Basis abgeschlossen sinnvoll ist der Abschluss aber auf jeden Fall, zumal der der Beitragszuschlag in der Regel nur wenige Euro im Monat beträgt.
Weitreichender als der Fahrerschutz ist die Fahrerunfallversicherung. Sie leistet eine einmalige Geldsumme, wenn der Versicherte bei einem Unfall so schwer verletzt wird, dass die Gesundheit dauerhaft beeeinträchtigt ist. Dabei spielt es keine Rolle, wer an dem Unfall Schuld war und ob andere Versicherungen leisten müssen.