Finanztest sieht große Unterschiede bei Cyberversicherungen
Dass Unternehmen mit einer Cyberversicherung gut beraten sind, dürften wohl nur die wenigsten bestreiten. Ob der Schutz jedoch im Privaten empfehlenswert ist, bleibt diskussionswürdig und dürfte in erster Linie vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis des Kunden abhängen.
Wer auch privat gegen Betrug und Mobbing im World Wide Web abgesichert sein will, dem stehen hierzulande gut 20 Cyberversicherungen zur Auswahl. Deren Leistungen unterscheiden sich dabei genauso sehr wie der dafür zu zahlende Preis. Dies ergibt ein aktueller Test, den die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe (05/2024) veröffentlicht hat.
Erhebliche Unterschiede
Dabei unterscheidet Finanztest grundlegend zwischen Versicherungspolicen mit Schwerpunkt Rechtsschutz und solchen, mit denen sich Verbrauchern vor allem gegen im Netz erlittene Schäden, beispielsweise durch Betrüger, absichern können.
Die Unterschiede werden insbesondere bei Thema Cyber-Mobbing deutlich. Um gegen diffamierende Bilder und Beleidigungen im Netz vorgehen zu können, braucht es meistens einen Anwalt. Die entsprechenden Kosten für den Advokaten werden allerdings von fünf der 20 untersuchten Cyber-Policen übernommen. Die übrigen Policen bieten dem Kunden indes nur psychologische Beratung via Telefon oder eine anwaltliche Erstberatung.
Deutlich mehr der untersuchten Versicherungen – 13 an der Zahl – zahlen im Fall von Phishing-Attacken. Also dann, wenn Betrüger Konto- oder Kreditkartendaten abfischen und mit diesen dann die Konten ihrer Opfer leerräumen. Allerdings fallen die möglichen Entschädigungen durch den Versicherer hier sehr unterschiedlich aus: Die Höhe der maximalen Leistungssumme bei Vermögensschäden (Identitätsmissbrauch) variiert je nach Anbieter zwischen 3.000 und 20.000 Euro pro Fall. Am meisten zahlt hier die VGH im Rahmen ihrer Versicherung „Cyberschutz“.
Allerdings greift der Versicherungsschutz nur bei eigenem Fehlverhalten des Kunden. Agieren die Betrüger so geschickt, dass der Kunde vom Betrugsversuch nichts merken konnte, muss die Bank den entstandenen Schaden begleichen.
Auch Betrugsfälle beim Online-Shopping können unter den Versicherungsschutz der Cyber-Policen fallen. Sie greifen, wenn Nutzer auf einer Verkaufsplattform ein vermeintliches Schnäppchen geschlagen haben, die georderte Ware jedoch niemals ankommt. Auch hier variieren die maximalen Entschädigungssummen stark. Das Spektrum reicht hier von 3.000 bis zu 10.000 Euro je Einkauf.
Bietet privater Cyberschutz einen Mehrwert?
Allerdings sollte auch hier überlegt werden, ob diese Leistung für Kunden Sinn ergibt. Die meisten Verkaufsplattformen bieten einen Käuferschutz an, sofern man sich an die hierfür erforderlichen Bedingungen hält.
Insgesamt sollte laut Finanztest von Interessenten gut abgewogen werden, ob privater Cyberschutz einen Mehrwert bietet. Zumal auch andere Policen (Hausrat-, Haftpflichtversicherungen) einige Cyberrisiken zumindest ein wenig abdecken. Denjenigen, die sich dennoch für eine private Cyberversicherung entscheiden, empfiehlt Finanztest den Tarif „Webaktiv Komfort“ der Arag (mit Rechtschutz) beziehungsweise „Cyberguard“ der Inter (ohne Rechtsschutz).
Der gesamte Test lässt sich in der aktuellen Ausgabe von Finanztest nachlesen.