Schadenfall der Woche
Eine Vermieterin aus Casekow im Landkreis Uckermark traute ihren Augen kaum: Nach dem Auszug ihrer letzten Mieter fehlten in der Wohnung nicht nur Möbel, sondern auch die Kachelöfen. Der entstandene Schaden geht in die Tausende, und selbst die Polizei zeigt sich überrascht von diesem dreisten Diebstahl.
Wie aus einem Polizeibericht hervorgeht, entdeckte die Vermieterin das Fehlen der Kachelöfen, als sie die Wohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses inspizierte. Insgesamt wurden drei Kachelöfen aus der Wohnung entfernt.
Die Vermieterin erstattete umgehend Anzeige, und die Polizei hat Ermittlungen eingeleitet. Der Schaden wird auf einen mittleren fünfstelligen Betrag geschätzt. Die Suche nach den verschwundenen Öfen dauert an.
Die Frage, welche Versicherer unter Umständen den Schaden übernehmen würde, muss noch geklärt werden, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Wenn der Vermieter eine Gebäudeversicherung hat, die Einbruchdiebstahl mit einschließt, dann würden auch die mitversicherten Gebäudebestandteile bei Diebstahl ersetzt. Allerdings nur, wenn die Einbruchdiebstahlmerkmale erfüllt sind, wie beispielsweise ein aufgebrochenes Schloss, um in die Wohnung zu kommen. In diesem Fall würde der Versicherer erst leisten und dann Regress beim Mieter nehmen. Bei dem Kachelofen-Klau wird es wahrscheinlich kniffliger werden, weil die Einbruchdiebstahlmerkmale nicht erfüllt sind. Möglicherweise leistet der Gebäudeversicherer dann nicht.