Sind Wohngebäudeschäden durch Grundwasser versicherbar?
Ende Dezember sorgten Hochwasser für Schäden an etwa 80 Haushalten im Thüringischen Windehausen. Laut einer nun veröffentlichten Statistik zahlte das Bundesland den Betroffenen dafür insgesamt eine halbe Million Euro an Finanzhilfen aus. Das Geld sei eine soziale Unterstützungsleistung, weil viele Betroffene keinen oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz hatten, teilte die Staatskanzlei in Erfurt, laut einer dpa-Meldung, mit. Die Schäden an den Gebäuden belaufen sich laut Gemeindeschätzungen auf 1,7 Millionen Euro. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow sagte zudem, dass aufgestiegenes Grundwasser wie in Windehausen oftmals nicht vom Versicherungsschutz erfasst sei. Dieses habe in vielen Fällen zu den Schäden an den Häusern geführt.
Inwiefern hat Ramelow Recht mit seiner Aussage? Laut dem GDV muss man ganz klar zwischen oberirdisch fließendem sowie stehendem Grundwasser und auf der anderen Seite an der Oberfläche nicht sichtbarem Grundwasser unterscheiden. Ersteres sei versichert, zum Beispiel auch wenn die Erde so gesättigt ist, dass Niederschläge oder tauender Schnee nicht mehr versickern können und das Grundwasser infolgedessen an die Erdoberfläche gestiegen ist.
Anders ist es, wenn aufsteigendes Grundwasser, das durch das Mauerwerk eingedrungen ist, als Ursache anzunehmen ist. „Dieses Risiko deckt eine Elementarschadenversicherung nicht ab. Denn in diesen Fällen liegt ganz offensichtlich ein Planungs- oder Baumangel am Gebäude vor. Entweder, weil das Haus in einem Flutgebiet steht oder die Kellerabdichtung fehlt oder fehlerhaft ist“, heißt es dazu von Seiten des Gesamtverbands. Auch ohne Baumangel verschleißen die baulichen Abdichtungen mit der Zeit und Wasser kann ins Haus eindringen. „Für solche Ereignisse ist die Elementarschadenversicherung nicht gedacht“, so der GDV.
Kein Schutz in Sicht
Auch Makler und Sachversicherungsspezialist Achim Finke kennt die Problematik. „Der Ausschluss resultiert aus der Unkalkulierbarkeit solcher Schäden. Das wäre so, als ob man eindringenden Regen durch ein nicht repariertes Loch im Dach versichern würde“, sagt der Geschäftsführer der als Sach-Pool tätigen con4b GmbH gegenüber procontra. Zwar seien ihm ein paar Deckungskonzepte mit entsprechenden Einschlüssen bekannt. Diese seien aber teils stark begrenzt und die Versicherer würden gerade Vieles auf den Prüfstand stellen. Hinzu komme, dass der Kunde die Obliegenheit habe, das Haus instand zu halten, weshalb der Versicherer wiederum auf Baumängel abstellen könne. „Ich habe bisher keine Klausel oder Vereinbarung finden können, die das Abstellen auf Mängel ausschließen“, berichtet Finke.
Aber können die Kunden damit rechnen, dass der Schutz für diesen Bereich bald ausgebaut wird? Auch wenn die Schäden in diesem Bereich in den letzten Jahren gestiegen sind, geht der Sachspezialist nicht davon aus, dass aufsteigende Grundwasserschäden unterhalb der Oberfläche bald marktweit in die Elementarversicherung eingeschlossen werden. Vielmehr geht er zum Jahresende von weiteren Beitragserhöhungen in der Wohngebäudeversicherung aus – allein schon, um den bestehenden Schutz aufrechtzuerhalten.
Als kleiner Trost bleibt den Hauseigentümern, dass solche Grundwasserschäden anscheinend nicht so gravierend sind wie bei Überschwemmung oder nach einem Leitungswasserschaden. „Meist liegen diese im vierstelligen Bereich“, meint Finke. Viel wichtiger ist es aus seiner Sicht, dass die Höhe der Versicherungssummen, die versicherten Gefahren und die Pauschaldeklaration korrekt sind.