Die derzeit starke und anhaltende Inflation berührt die Lebenswelt der Bevölkerung merklich: Beim Einkauf, an der Tankstelle oder in der Nebenkostenabrechnung. Aber sie hat auch Auswirkungen, die sich erst in ferner Zukunft, in 20 bis 30 Jahren offenbaren werden. So nimmt die Geldentwertung die Anwärter auf Betriebsrenten von zwei Seiten in die Zange: Zum einen müssen viele Anspruchsberechtigte jetzt bei Entgeltumwandlungen den Rotstift ansetzen, um noch ihre Rechnungen bezahlen zu können. Zum anderen werden ihrein der Vergangenheit erworbenen Versorgungsanwartschaften real entwertet, während laufende Betriebsrenten durch entsprechende regelmäßige Anpassungen an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) in vielen Fällen inflationsgeschützt sind. Dadurch geht die Generationenschere immer weiter auf.
Dieses Problem ließe sich durch einen Nachhaltigkeitsmechanismus in Anlehnung an die Gesetzliche Rentenversicherung entschärfen. So könnte Arbeitgebern erlaubt werden, die laufenden Betriebsrenten aus Direktzusagen ab einer bestimmten Höhe nicht mehr voll an die VPI-Entwicklung anzupassen, wenn sie sich im Gegenzug verpflichten, die eingesparten Mittel zur Finanzierung zusätzlicher Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung für die jüngere Generation einzusetzen.
Ziel ist also nicht, dass der Arbeitgeber Mittel einspart, sondern innerhalb seines Dotierungsrahmens eine Umverteilung der Finanzierungsmittel zugunsten der jüngeren aktiven Arbeitnehmer vornehmen kann. Dieser Nachhaltigkeitsmechanismus würde das Inflationsrisiko etwas gleichmäßiger unter allen Betriebsrenten-Generationen verteilen und diese wichtige Säule in der Altersvorsorge damit nachhaltig stärken.