GKV: Wo der Zusatzbeitrag steigt

2020 steigen die Zusatzbeiträge bei einigen gesetzlichen Krankenversicherungen. Bei welchen Kassen es teurer wird und wie Betroffene damit umgehen können.

14:01 Uhr | 06. Januar | 2020
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Bild: Adobe Stock/Stockfotos-MG

Zusatzbeiträge sind seit 2015 ein Kriterium, mit dem gesetzliche Krankenkassen in Wettbewerb zueinander treten. Finanziert wird der Zusatzbeitrag seit 2019 wieder paritätisch: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten.

Laut Auswertungen der Webseite Krankenkassen.net beträgt der durchschnittliche Beitrag 2020 1,06 Prozent. Mit Stand 03.01.2020 ist bereits bekannt, dass 26 Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag anheben; nur zwei Kassen senken ihn. In Versicherten gesprochen bedeutet das: für ca. 1,85 Millionen Versicherte steigt der Zusatzbeitrag, während er für knapp 750.000 GKV-Mitglieder sinkt.

„Spitzenreiter“ bei jenen Kassen, die Zusatzbeiträge erheben, sind beispielsweise die IKK Brandenburg und Berlin (+1,30 %) oder die BKK Stadt Augsburg (+1,20 %). Die Debeka BKK (-0,10 %) und die AOK Sachsen-Anhalt (-0,30 %) sind die einzigen Kassen, die bisher Beitragssenkungen vermeldet haben. Von den mitgliederstärksten Krankenkassen (Techniker, Barmer, DAK) hat keiner Zusatzbeiträge gesenkt oder angehoben. Die vollständige Liste der Krankenkassenzusatzbeiträge 2020 ist auf Krankenkassen.net hinterlegt.

Zusatzbeitrag ist Wechselgrund

Versicherte, bei deren Kassen Zusatzbeiträge angehoben oder erhöht werden, haben ein Sonderkündigungsrecht und dürfen die Kasse wechseln. Eine Möglichkeit, die Makler zur Ansprache ihrer Kunden nutzen sollten. Denn dort, wo der Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen endet, lässt sich der Bedarf für privaten Kranken-Zusatzschutz aufzeigen. Ansprache-Konzepte dafür bieten beispielsweise die Hanseatische Ersatzkasse (HEK) oder die Deutsche Familienversicherung (DFV) auf profino.