Vermögensschadenhaftpflicht: Wie hoch sollte die Summe sein?

Wie lässt sich die Höhe der Versicherungssumme bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen (VSH) bestimmen? Worauf geachtet werden sollte, am Beispiel der VSH für Journalisten.

12:11 Uhr | 25. November | 2019
Vermögensschadenhaftpflicht: Wie sollte die Versicherungssumme gewählt werden?

Aufgepasst: Bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen sollte auf die Ausschlüsse geachtet werden. Bild: iStock/Anetlanda

Eine Vermögensschadenpflichtversicherung (VSH) ist für manche Berufsgruppen verpflichtend. Seit Einführung der ersten EU-Vermittlerrichlinie zum Beispiel für Versicherungsvermittler. Doch auch andere Berufsgruppen sollten ihr Risiko, einen Vermögensschaden zu verursachen, absichern. Allerdings: Was sollte man beachten, wenn man eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vermittelt? Am Beispiel von freien Journalisten lässt sich das gut zeigen. Denn je nach Tätigkeitsfeld unterscheidet sich auch das Risiko. So sind beispielsweise Bild- oder Fotoredakteure verantwortlich für die visuelle Umsetzung von Beiträgen. Sie recherchieren geeignetes Bildmaterial und stimmen sich dafür mit dem Redakteur ab. Dessen Aufgabe besteht hingegen darin, ein bestimmtes Sachgebiet in der Redaktion zu bearbeiten. Dafür redigiert er Texte und verfasst auch selbst welche.

VSH: Besonders für Freie ratsam

Insbesondere freie Journalisten sollten eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) abschließen, da sie im Gegensatz zu angestellten Redakteuren nicht über ihren Arbeitgeber abgesichert sind.

Insbesondere Verletzungen von Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und oder Urheberrechten sollten abgesichert werden. Versicherungsmakler Helge Kühl aus Neudorf rät freien Journalisten, mit dem Auftraggeber zu klären, inwieweit dieser die Haftung für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden übernimmt. „Ein Regress der Freien sollte nur bei Vorsatz bzw. wissentlicher Pflichtverletzung möglich sein“, schreibt Kühl auf den Internetseiten des Deutschen Journalisten Verbands (DJV). Der Verband – einer von mehreren – hat einen Rahmenvertrag für seine Mitglieder im Angebot. Dabei handelt es sich um ein kombiniertes Produkt aus einer Berufshaftpflicht für Journalisten bei der Mannheimer und einer Vermögensschadenhaftpflicht für Journalisten bei der R+V Versicherung. Vergleichbare Angebote gibt es auch von Hiscox oder ganz neu auch von Mailo. Das besondere hierbei Mailo fasst Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht in einem Vertrag zusammen. Bei Hiscox lässt sich der VSH-Baustein zum Basisprodukt hinzuwählen.

Doch wie hoch sollte die Deckungssumme sein? Helge Kühl dazu in den Ausführungen für den DJV: „Die meisten Kolleginnen und Kollegen entscheiden sich für eine Deckungssumme von 100.000 €. Dies hätte aus unserer bisher erworbenen Kenntnis in der Vergangenheit auch immer ausgereicht.“ In Sammlungen von Urteilen, die online verfügbar sind, werden Höchstschäden zwischen 50.000 Euro und knapp 92.000 Euro aufgelistet. Makler Kühl selbst verweist auf den höchsten Schaden, der über sein Haus abgewickelt wurde: knapp 120.000 DM waren das seinerzeit.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der zu beachten ist, sind Ausschlüsse in den Vertragsbedingungen. Die sollten zum jeweiligen Tätigkeitsprofil des (zukünftigen) Versicherungsnehmers passen. Nach Exklusiv-Informationen von procontra hat Mailo in diesem Punkt nachgebessert und bei der neuen Journalisten-Absicherung einige Ausschlüsse gestrichen.