Schadenfall der Woche

Entlaufener Kater kommt Bahn teuer zu stehen

„Die Bahn fährt“ – in diesem Fall muss man allerdings von leider sprechen. Ein überfahrenes Haustier sorgte in Frankreich für Aufregung und eine Strafe für die Bahn. Richtig so.

Schadenfall

Der Fall des Katers "Neko" sorgte in Frankreich für große Empörung. | Quelle: procontra

Man kann nicht sagen, dass es Paris an spektakulären Gerichtsverfahren mangele. Vor einem Monat bestätigte ein Gericht, dass der ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy wegen Bestechung eines Generalanwalts tatsächlich in Haft muss. Und im April befand ein Pariser Gericht, dass dem Flugzeughersteller Airbus sowie der Airline Air France an einem verheerenden Unglück im Jahr 2009 keine Schuld zuzuweisen ist.

Kein Richterspruch sorgte bei unseren Nachbarn allerdings für so viel Aufmerksamkeit wie der Fall einer toten Katze – „Neko“, über den in dieser Woche unter anderem auch die „Legal Times Online“ berichtet. Es geht dabei grob gesagt um Tierschutz und die Pünktlichkeit der Bahn, also Themen, mit denen sich wohl auch viele Menschen hierzulande identifizieren können.

Beginnen wir aber von vorne, im Januar des Jahres 2021. Damals war die 15-jährige Melaïna zusammen mit ihrer Mutter und „Neko“ auf dem Weg nach Bordeaux. Am Bahnhof Montparnasse entwischte der Kater allerdings aus seiner Tragetasche und verschwand unter einem im Bahnhof wartenden Zug.

Tochter und Mutter redeten mit Engelszungen auf das Personal ein, die Abfahrt des Zuges zu verschieben, so dass man den Kater hervorlocken könne. Doch trotz 20-minütiger Verhandlungen bestand das Zugpersonal auf die Abfahrt des Zuges. Es sei nur eine Katze, habe man ihnen gesagt, berichtete Melaïna später gegenüber Medien.

Der Zug fuhr schließlich los und überrollte die Katze. Den aufgewühlten Besitzerinnen bat die Bahn als Entschädigung eine Freifahrt nach Bordeaux an, berichtete tagesschau.de. Die Tierschutzorganisation „30 Millionen Freunde“ brachte den Fall schließlich vor Gericht: Dass der Zug für ein liegengelassenes Gepäckstück gestoppt hätte, für eine unter ihm kauernde Katze aber nicht, empörte die Tierschützer.

Und sie bekamen Recht. Das Polizeigericht in Paris verurteilte den französischen Bahnkonzern SNCF wegen Nachlässigkeit. Der Gerichtspräsident monierte, dass nicht die notwendigen menschlichen Mittel eingesetzt wurden, um die Katze zu bergen. Die festgelegte Entschädigung von 2.000 Euro (je 1.000 Euro für Mutter und Tochter) ist zwar eher symbolisch zu sehen. Die Entscheidung, dass ein empfindungsfähiges Lebewesen nicht weniger zählt als ein herrenloser Rollkoffer, ist jedoch zu begrüßen.