Schadenfall der Woche
Zuckerlösung gegen Krebs: Mehrjährige Haftstrafen für Betrüger-Duo

Der Kampf gegen eine schwere Erkrankung kann zermürbend sein. Zumal wenn sich keine Heilung einstellt und der Tod in greifbare Nähe rückt. Viele Krebspatienten kennen die Verzweiflung, wenn kein Medikament anschlagen will. Manche von ihnen wenden sich dann von der wissenschaftsbasierten Medizin ab – und geraten leicht in die Fänge von Scharlatanen, die sich die Hoffnungslosigkeit und Panik der Erkrankten zunutze machen.
Menschen wie Renate G. und Ulrich B., ihr Geschäftspartner. Sie haben Schwerkranken, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, ein kostspieliges Scheinmedikament verkauft. BG-Mun heißt die lilafarbene Flüssigkeit, die angeblich gegen Metastasen wirke. Das Mittel verbrenne die Krebszellen, so das Versprechen.
600 Euro pro Fläschchen hat Ulrich B. dafür in Rechnung gestellt. Während er und seine Geschäftspartnerin immer vermögender wurden, Eigentumswohnungen und hochpreisige Boliden erwarben, blieben ihre Patienten schwerkrank – oder starben. Denn: BG-Mun, laut Hersteller ein Nahrungsergänzungsmittel, enthält nur die Proteine von Rindern und Schweinen. Der Einkaufspreis, den Ulrich B. zahlte, lag bei 45 Euro.
Ein Bericht von Stern TV deckte das Gebaren des betrügerischen Duos vor vier Jahren auf, die Staatsanwaltschaft schaltete sich ein. Ursprünglich waren es 70 Fälle, die in der Anklageschrift aufgeführt waren, doch nur 20 Fällen wurde weiter nachgegangen. Der Grund: Manche der Patienten starben, ein Zusammenhang konnte im Nachhinein nicht mehr nachgewiesen werden.
Die Heilungsversprechen gegenüber den todkranken Patienten haben Experten vor Gericht als „absurd“ und „vollkommen illusorisch“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft nennt das Mittel schlichtweg „Zuckerlösung“ und schickt die betrügerische Heilpraktikerin und den windigen Unternehmer nun, nach einem zwei Jahre andauernden Prozess, ins Gefängnis. Renate G., des Betrugs in elf Fällen für schuldig gesprochen, wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren, Ulrich B. wurde zu sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.
