Stellenabbau in der Versicherungsbranche

Versicherungsgewerkschaft: KI wird für einige Jobs zum Arbeitsplatzkiller

Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) befürchtet, dass in den nächsten Jahren Tausende von einfachen Arbeitsplätzen in der Versicherungsbranche wegfallen könnten. Strukturelle Probleme sieht sie indes nicht.

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14:09 Uhr | 03. September | 2024
Serverraum

Technik auf dem Vormarsch: Blick in den Serverraum eines großen Unternehmens.

| Quelle: Erik Isakson

Immer mehr Versicherer setzen bei der Bearbeitung und Abwicklung einfacher Kundenanfragen auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Das könnte nach Einschätzung der Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) in den nächsten Jahren zum Wegfall Tausender Arbeitsplätze im sogenannten First-Level-Bereich führen. Diese Prognose äußerte Marco Nörenberg, Vorsitzender des NAG-Gewerkschaftsrats, jetzt im Gespräch mit unserer Redaktion.

Strukturelle Probleme innerhalb der Branche sieht Nörenberg indes nicht. Der Bedarf an Fachkräften, etwa im Bereich der Schadenregulierung, sei nach wie vor hoch. Entwicklungen wie bei der Nürnberger, wo in den nächsten Jahren 600 der 2.900 Vollzeitstellen abgebaut werden sollen, stellen aus Sicht der NAG eher Einzelfälle dar.

Führt Barmenia-Gothaer-Fusion zum Stellenabbau?

Unabhängig davon ist Gewerkschafter Nörenberg weiterhin davon überzeugt, dass es im Zuge der bevorstehenden Barmenia-Gothaer-Fusion trotz einer dreijährigen Beschäftigungsgarantie zum Stellenabbau kommen wird. Das liege in der Natur solcher Fusionen, bei denen immer Doppeltätigkeiten entstünden, so Nörenberg. „Bislang haben wir zu der abgegebenen Beschäftigungsgarantie auch noch nichts Schriftliches vorliegen.“

Zur Erinnerung: Ende Juli hatte die NAG die Vorstände von Barmenia und Gothaer öffentlich zu einer besseren Absicherung ihrer Beschäftigten aufgefordert. Die bisher vor dem Hintergrund der geplanten Fusion gemachten Schutzzusagen seien bei weitem nicht ausreichend, so die NAG. Der angebotene Kündigungsverzicht von drei Jahren reiche weder zeitlich noch inhaltlich. Die Beschäftigten müssten nicht nur vor Beendigungskündigungen, sondern in gleicher Weise auch vor ortsändernden Änderungskündigungen geschützt werden.