Keine Hoffnung mehr auf anderweitige Lösung

Insolvenz des Versicherers Element ist beschlossene Sache

Der Berliner Versicherer ist nicht mehr zu retten, nun wird bald das offizielle Insolvenzverfahren beginnen. Was das für betroffene Versicherungsnehmer bedeutet.

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13:02 Uhr | 27. Februar | 2025
Vorstand des Berliner Versicherers Element

Für den Berliner Versicherer Element (im Bild die Vorstände Astrid Stange, Michael Bongart und Philipp Hartz (v.l.)) scheint die endgültige Insolvenz festzustehen.

| Quelle: Element

Die Insolvenz von Element scheint beschlossene Sache zu sein. Laut procontra-Informationen sehen die Beteiligten um den vorläufigen Insolvenzverwalter Friedemann Schade keine Möglichkeit mehr, die Insolvenz des Berliner Versicherers noch abzuwenden.

Damit decken sich die procontra-Informationen mit denen der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die zuerst über die nun feststehende Insolvenz von Element berichtet und sich dabei auf eine Aussage Schades berufen hatte. Der Berliner Rechtsanwalt hatte auf die Frage der Zeitung, ob eine Insolvenz noch abzuwenden sei, knapp mit „nein“ geantwortet. Diese Aussage bestätigte Schade auch gegenüber procontra.

Weitere Angaben machte der Insolvenzverwalter jedoch nicht. Unklar ist damit weiterhin die Frage, wann das Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Charlottenburg eröffnet wird. In Branchenkreisen wird vermutet, dass dieser Schritt am 1. März erfolgen wird. Dieses Gerücht ließ Schade auf procontra-Nachfrage jedoch unkommentiert.

Verträge laufen automatisch aus

Der genaue Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ist für die von der Element-Insolvenz betroffenen Versicherungsnehmer von großer Bedeutung. Gemäß Paragraph 16 des Versicherungsvertragsgesetzes enden die meisten Versicherungsverträge einen Monat nach der Insolvenzeröffnung, ohne dass es dabei einer gesonderten Kündigung bedarf. Ausgenommen hiervon sind laut der Finanzaufsicht BaFin jedoch Pflichtversicherungen und Gebäudefeuerversicherungen, für die besondere Regelungen in Bezug auf die Beendigung der Vertragsverhältnisse bzw. des Versicherungsschutzes im Insolvenzfall gelten.

Betroffene Kunden sollten jedoch nicht bis zum letzten Tag warten, um sich um neuen Versicherungsschutz zu kümmern. So hatte die BaFin bereits Anfang Februar Kunden dazu aufgefordert, sich nach alternativem Versicherungsschutz umzuschauen, da kein vollumfänglicher Versicherungsschutz mehr sichergestellt sei. Noch ist unklar, wie groß die Insolvenzmasse am Ende sein wird und ob aus dieser sämtliche Forderungen der Kunden vollumfänglich bedient werden können.

Sobald das endgültige Insolvenzerfahren eröffnet wurde, können Kunden auch ihre Forderungen – also beispielsweise bislang nicht bezahlte Schäden – geltend machen. Erst wenn die Forderungen eingegangen sind, kann eine Insolvenzquote berechnet werden – sprich den Anteil ihrer Forderung, der aus der Insolvenzmasse gedeckt werden kann.

Rund 500.000 Kunden betroffen

Von der Insolvenz Elements sollen rund 500.000 Kunden betroffen sein. Das Tückische hierbei: Da Element als White-Label-Versicherer auftrat, ist es für viele Versicherungsnehmer nicht sofort ersichtlich, dass Element für ihre Versicherung als Risikoträger auftritt. Die Reihe der Kooperationspartner, über die Versicherungen vertrieben wurden, ist lang und umfasst unter anderem AutoProtect, asspario, direkt-AS, die Bayerische, Panda, hepster oder die Manufaktur Augsburg.

Viele Kooperationspartner suchen hinter den Kulissen nach Lösungen für ihre betroffene Kunden. So hatte der auf Tierversicherungen spezialisierte Assekuradeur Panda vor kurzem mitgeteilt, mit der Interrisk einen neuen Risikoträger gefunden zu haben, zu dem ihre Kunden wechseln können. Auch die Bayerische – die zusammen mit Element eine Fahrradversicherung aufgelegt hatte – bietet betroffenen Kunden die Fortführung ihrer Verträge an – jedoch zu geänderten Konditionen.