N26: Bafin muss bei Geldwäsche-Prävention eingreifen

Die Bafin muss bei der Kontrolle der Digitalbank N26 offenbar die Zügel anziehen. Ein Sonderbeauftragter soll der Aufsicht zukünftig über die Aufarbeitung der Defizite in der Geldwäscheprävention bei dem Fintech Bericht erstatten.

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06:05 Uhr | 14. Mai | 2021
Der nächste Bafin-Rüffel für N26. Erst kürzlich hat die Digitalbank ihren Versicherungsvertrieb gestartet. Bild: Adobe Stock/Photo Granary

Der nächste Bafin-Rüffel für N26. Erst kürzlich hat die Digitalbank ihren Versicherungsvertrieb gestartet. Bild: Adobe Stock/Photo Granary

Bei der Berliner Online-Bank N26 sind die Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung offenbar größer als gedacht. Bereits vor zwei Jahren hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gegenüber dem Fintech angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Damals gab man sich bei N26 noch optimistisch, die Vorgaben zeitnah umsetzen zu können.

Doch nun hat die Aufsicht bei der Kontrolle des Fintechs die Zügel angezogen. Zur Überwachung der Abarbeitung der Anordnung sowie des Standes der Behebung weiterer festgestellter Mängel wird ein Sonderbeauftragter bestellt, schreibt die Bafin in einer aktuellen Information zu dem Vorgang. Der dafür zugrundeliegende Bescheid hat am 11. Mai 2021 Bestandskraft erlangt.

Die Bafin ordnet darin konkret an, dass die N26 Bank GmbH Defizite sowohl im EDV-Monitoring als auch bei der Identifizierung und Verifizierung von Kunden zu beseitigen habe. Des Weiteren habe die Smartphone-Bank, deren Schwerpunkt auf Bankgeschäften via Handy-App liegt, eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen. Über den Fortschritt der Umsetzung dieser Anordnungen wird der entsandte Sonderbeauftragte die Bafin von nun an fortlaufend unterrichten.

Digitalbank spricht von schwierigen Zeiten

N26 verweist in einer Stellungnahme darauf, in den vergangenen Jahren den Ausbau von Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche bereits stark vorangetrieben zu haben. „Dennoch erkennen wir an, dass noch mehr in diesem Bereich getan werden muss“, schreibt das Unternehmen und liefert den Versuch einer Erklärung: „Seit Beginn der Corona-Pandemie haben kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit Online-Handel weltweit stark zugenommen. Dabei manipulieren Betrüger Dritte dahingehend, neue Konten zu eröffnen, um diese für betrügerische Zwecke zu verwenden. Die Anforderungen an Banken im Kampf gegen Kriminalität sind somit gestiegen.“

Die Berliner betonen, dass die Anordnung der Bafin in keinem Bezug zur Sicherheit ihrer Kundenkonten und deren Einlagen stünde. Dennoch kommt die notwendige Entsendung eines Bafin-Sonderbeauftragten wohl nicht zur günstigsten Zeit. Erst vor einem Monat hat N26 damit begonnen, Versicherungen zu vertreiben.