Vereinfacht lässt sich das Modell der Maklerrente wie folgt darstellen:
Der Makler übergibt seinen Bestand an einen Dienstleister und je nach gewähltem Modell bekommt er 100 oder 90 Prozent der Courtage als Rente ein Leben lang weiter. Ab diesem Zeitpunkt wird die Betreuung des Kunden durch den Dienstleister übernommen. Angenommen, die Kunden aus diesem Bestand werden so 10-15 Jahre weiterhin betreut und dem Makler die Courtage also weiterbezahlt, wäre das für den Makler ein Vielfaches von dem, was er bei einem Verkauf erzielen würde. Was aber, wenn das Modell der Maklerrente sich nicht als Lösung eignet?
Wussten Sie, ca. 70 Prozent aller Makler sind Einzelunternehmer? Das ist historisch bedingt. Oftmals ist zu Beginn noch nicht ganz klar, wohin sich alles entwickeln soll, sodass zunächst ein Einzelunternehmen gegründet wird. Dann wird das Konzept auf dem weiteren Weg oft nicht neu überdacht oder angepasst. Die daraus folgende Konsequenz: Verstirbt der Makler, fallen bei den direkten Verträgen mit dem Versicherer die Courtagen weg. Das bedeutet: Es wird nichts vererbt und die Familienangehörigen bekommen nichts. Werden die Verträge über einen Pool verwaltet, steht in den AGB´s, was in diesen Fällen passiert.
Als Einzelunternehmer bleibt eigentlich nur der Schritt des Bestandsverkaufes, mit all seinen Vor- und Nachteilen. Will man jedoch lieber aus dem Bestands- einen Firmenverkauf machen, gibt es dazu auch interessante Lösungen. Aber nicht immer bringt das Vorteile mit sich. Kapital- und/ oder Personengesellschaften haben sowohl die Möglichkeit, Ihren Bestand als auch das gesamte Unternehmen zu verkaufen. Jeder Weg ist komplett unterschiedlich zu bewerten. Sei es bei der Ermittlung des Kaufpreises, bei der steuerlichen Betrachtung, Übernahmen von Verträgen, Mitarbeitern, Büro und vielem mehr.