Gerichtsurteil

Saturn darf Annex-Versicherungen nicht in den Preis inkludieren

Der Elektronikmarkt Saturn in Kiel darf ein Elektrogerät nicht mit einem Preisschild versehen, dessen hervorgehobener Preis intransparent eine zusätzliche Versicherung enthält. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) entschieden.

Author_image
13:05 Uhr | 31. Mai | 2024
Saturn Filiale

Saturn Filiale

| Quelle: Horacio Villalobos / Kontributor

Die Verbraucherschützer hatten die Preisangabe als irreführend kritisiert. Der deutlich günstigere Produktpreis tauchte nur in einem klein gedruckten Rechenbeispiel auf. „Der Fall ist ein Beispiel für eine wiederholt zu beobachtende Praxis in Filialen von Saturn und auch Media Markt“, sagt David Bode, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv. „Durch irreführend gestaltete Preisschilder wird Kundinnen und Kunden beim Kauf eines Produkts noch eine teure und meist unnötige Versicherung untergeschoben. Das Urteil des Landgerichts Kiel ist ein erfreuliches Signal für mehr Preistransparenz.“

Zurich erfolgreich mit Embedded Insurance

Seit 2019 stellt die Zurich Versicherung gemeinsam mit dem Schaden-Dienstleister AQILO die Garantieverlängerung sowie ausgewählte "GarantiePlusSchutz"-Versicherungsprodukte für Kunden von Media Markt Saturn Deutschland (MMSD). Die Versicherungsleistungen beziehen sich insbesondere auf Geräte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik sowie auf Haushaltsgeräte. Die nach eigenen Angaben erfolgreiche exklusive Partnerschaft wurde Ende 2023 bis mindestens 2035 verlängert und um weitere Versicherungsangebote ausgeweitet wird. "Mit Blick auf die wachsende Bedeutung digitaler Fähigkeiten für erfolgreiche Partnerschaften und das große Potenzial von Embedded Insurance hatte die Zurich Gruppe Deutschland zum 1. Juli 2023 diese Kompetenzen im neuen Vorstandsressort Digital Business & Partnerships gebündelt", hieß es bei der Verlängerung in einer Mitteilung des Unternehmens.

Blickfangpreis enthielt Versicherungsbeitrag

Der vzbv hatte beispielhaft das Preisschild für einen DVD-Player in einem Saturn-Markt in Kiel beanstandet. Groß hervorgehoben und fett gedruckt war darauf in orangener Schrift ein Preis von 69,98 Euro angegeben. Deutlich kleiner stand darunter: „Preis inkl. Plusgarantie*“.

Tatsächlich kostete der DVD-Player nur 52,99 Euro. Saturn schlug 16,99 Euro und damit mehr als 30 Prozent des Gerätepreises für die Plusgarantie drauf – ein zusätzliches Versicherungsprodukt, das neben die ohnehin bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte und die Herstellergarantie bei Produktmängeln tritt. Der hohe Aufpreis ging aber nur aus einem kleingedruckten Hinweis hervor, der unter der Überschrift „Rechenbeispiel“ in einem orangenen Kasten links neben dem Gesamtpreis platziert war.

Preisschild war irreführend

Die Angabe eines Gesamtpreises sei für derartige Kopplungsangebote zwar grundsätzlich zulässig. Beim strittigen Preisschild fehle es aber an der nötigen Transparenz.

Es sei nicht deutlich genug, dass der Gesamtpreis den Abschluss einer kostenpflichtigen Versicherung enthält. Ein durchschnittlicher Verbraucher rechne außerdem nicht damit, dass sich der besonders hervorgehobene Preis in einem Elektronikmarkt nicht nur auf das Gerät bezieht. Die Aufgliederung des Preises auf den Gerätepreis und die Plusgarantie im „Rechenbeispiel“ erfolge in einer derart kleinen Schrift, dass sie kaum auffallen dürfte.

Das Preisschild wirke deshalb so, als würde es sich bei dem Preis von 69,98 Euro um ein günstiges Angebot allein für den DVD-Player handeln, der mit einer besonderen Garantie beworben werde. Das könnte Verbraucher:innen auch zu der verbreiteten Annahme verleiten, dass es sich aufgrund des relativ hohen Preises um ein entsprechend höherwertiges Produkt handelt.

Außerdem sei nicht ausreichend gekennzeichnet, dass der Abschluss der Plusgarantie optional ist und das Gerät günstiger ohne die Versicherung erhältlich ist. Es könne vielmehr der Eindruck entstehen, die Versicherung sei obligatorisch. Das Urteil des LG Kiel (Az. 6 O 86/23) ist rechtskräftig.